Gesetze / Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

BefBedV

§ 18 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt 6 Monate nach ihrer Verkündung in Kraft.

§ 17