Gesetze / Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

BehWerkPrZustV

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

§ 2