Gesetze / Beleihungswertermittlungsverordnung
BelWertV§ 14 Grundlagen der Sachwertermittlung
Der Sachwert des Beleihungsobjekts setzt sich aus dem Bodenwert und dem nach § 16 zu ermittelnden Wert der baulichen Anlage zusammen. Zu der baulichen Anlage gehören auch die Außenanlagen.