Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau
BergMAusbV§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Vortrieb und Gewinnung und
2.
Transport und Instandhaltung
gewählt werden.