Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin

BergtechAusbV

§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Bergbautechnische Prozesse,
2.
Bergbautechnik und Bergrecht,
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 10 § 12