Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin
BergtechAusbV§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Bergbautechnische Prozesse,
2.
Bergbautechnik und Bergrecht,
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.