Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin
BergtechAusbV§ 16 Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Bohrtechnische Prozesse,
2.
Bohrtechnik und Bergrecht,
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.