Gesetze / Berlinförderungsgesetz 1990

BerlinFG

§ 3 Beschränkung auf den Unternehmensbereich

Die Kürzungen nach § 1 werden nur gewährt, wenn der Berliner Unternehmer die Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens und für das Unternehmen des westdeutschen Unternehmers ausgeführt hat. § 5 Abs. 2 Nr. 4 bleibt unberührt.

§ 2 § 4