Gesetze / Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter
BesVNG2ÜlVEingangsformel
Auf Grund des Artikels IX § 4 Abs. 2, 3, 5, § 8 Abs. 2, 3, 5 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1173) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: