Gesetze / BeschussV · BGBl I 2006, 1474

Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz

46 Normen · ausgefertigt 13.07.2006 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
  4. § 1 Prüfverfahren
  5. § 2 Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern
  6. § 3 Mindestzustand des Prüfgegenstandes
  7. § 4 Zurückweisung vom Beschuss
  8. § 5 Instandsetzungsbeschuss
  9. § 6 Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung
  10. Abschnitt 2 · Verfahren der Beschussprüfung
  11. § 7 Antragsverfahren
  12. § 8 Überlassung von Prüfhilfsmitteln
  13. § 9 Aufbringen der Prüfzeichen
  14. § 10 Bescheinigung über das Beschussverfahren
  15. Abschnitt 3 · Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  16. § 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  17. § 12 Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
  18. § 13 Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
  19. § 14 Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
  20. § 15 Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
  21. § 16 Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
  22. § 17 Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
  23. Abschnitt 4 · Verfahren bei der Bauartzulassung
  24. § 18 Antragsverfahren
  25. § 19 Zuständigkeit und Zulassungsbescheid
  26. § 20 Zulassungszeichen
  27. § 21 Bekanntmachungen
  28. Abschnitt 4a · Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  29. § 21a Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen
  30. § 21b Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens
  31. § 21c Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung
  32. Abschnitt 5 · Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
  33. § 22 Periodische Fabrikationskontrollen für Schussapparate und Einsteckläufe
  34. § 23 Überprüfung im Einzelfall
  35. § 24 Wiederholungsprüfung betriebener Schussapparate
  36. § 25 Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen
  37. Abschnitt 6 · Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
  38. § 26 Zulässige und nicht zulässige Munition
  39. § 27 Abweichungen von den Maßtafeln
  40. Abschnitt 7 · Zulassung von Munition
  41. § 28 Begriffsbestimmungen
  42. § 29 Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
  43. § 30 Antragsverfahren
  44. § 31 Prüfmethoden
  45. § 32 Form der Zulassung
  46. § 33 Fabrikationskontrolle
  47. § 34 Behördliche Kontrollen
  48. § 35 Überprüfung im Einzelfall
  49. § 36 Bekanntmachung
  50. § 37 Ausnahmen
  51. Abschnitt 8 · Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
  52. § 38 Verpackung von Munition
  53. § 39 Kennzeichnung der Verpackungen und Munition
  54. § 40 Lagerung von Munition
  55. Abschnitt 9 · Beschussrat
  56. § 41 Beschussrat
  57. Abschnitt 10 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  58. § 42 Ordnungswidrigkeiten
  59. § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  60. Schlussformel
  61. Anlage I Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
  62. Anlage II Beschusszeichen, Prüfzeichen
  63. Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
  64. Anlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
  65. Anlage V Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
  66. Anlage VI Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse