Gesetze / Betriebsrentengesetz BetrAVG § 24 Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 22.01.2026. Zur aktuellen Fassung → Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelung vereinbaren.