Gesetze / 3. Betriebliche Altersversorgungsstatistikverordnung
BetrAVStatV 3§ 4 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
1.
Name und Anschrift des Unternehmens,
2.
Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Gesetze / 3. Betriebliche Altersversorgungsstatistikverordnung
BetrAVStatV 3Hilfsmerkmale sind