Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung
BetrWHwOPrV§ 4 Inhalt der Prüfung im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“
(1) Im Handlungsbereich „Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, wirtschaftliche Rahmenbedingungen in relevanten Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie zur Führung eines Unternehmens und deren Entwicklungen im Hinblick auf die eigene Unternehmensstrategie erfassen und bewerten zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
(2) Im Handlungsbereich „Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, rechtliche Sachverhalte für das unternehmerische Handeln und ihre unternehmerischen Konsequenzen bewerten zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
(3) Im Handlungsbereich „Unternehmensstrategie planen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, eine geeignete Unternehmensstrategie auf der Grundlage der Analyse des Beschaffungs- und Absatzmarktes und der internen Bedingungen im Unternehmen sowie durch das Aufzeigen von Erfolgspotenzialen entwickeln und planen zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: