Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz
BetrWPrV§ 5 Führung und Management im Unternehmen
(1) Im Prüfungsteil "Führung und Management im Unternehmen" ist die Fähigkeit nachzuweisen, nachhaltige, ethischer Verantwortung gerecht werdende Strategiefindungs- und -umsetzungsprozesse gestalten zu können. Hierauf aufbauend ist insbesondere aufzuzeigen, eine auf Flexibilität ausgerichtete Unternehmenspolitik durch wirtschaftliche Nutzung der Möglichkeiten der Unternehmensorganisation und durch den Einsatz personalpolitischer Steuerungsinstrumente unterstützen zu können.
(2) Der Prüfungsteil "Führung und Management im Unternehmen" umfasst die Handlungsbereiche:
Aus diesen drei Handlungsbereichen werden integrierende Situationsaufgaben unter Berücksichtigung der Inhalte des Prüfungsteils "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" gestellt. Die drei Situationsaufgaben sind insgesamt so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte der Handlungsbereiche mindestens einmal thematisiert werden. Die Handlungsbereiche "Unternehmensführung" und "Unternehmensorganisation und Projektmanagement" bilden jeweils den Schwerpunkt einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben. Eine dritte Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt aus dem Handlungsbereich "Personalmanagement" ist Gegenstand des situationsbezogenen Fachgespräches nach Absatz 6. Die Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 240 Minuten, höchstens jedoch 300 Minuten. Das situationsbezogene Fachgespräch soll für jeden Prüfungsteilnehmer in der Regel mindestens 30 Minuten dauern. Den Prüfungsteilnehmern ist eine Vorbereitungszeit von in der Regel 30 Minuten zu gewähren.
(3) Der Handlungsbereich "Unternehmensführung" enthält folgende Qualifikationsschwerpunkte:
(4) Der Handlungsbereich "Unternehmensorganisation und Projektmanagement" enthält folgende Qualifikationsschwerpunkte:
(5) Der Handlungsbereich "Personalmanagement" enthält folgende Qualifikationsschwerpunkte:
(6) Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag ist unter Einbeziehung von Präsentationstechniken zu erläutern und zu erörtern.