Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 8 des Bewertungsgesetzes
BewG§55Abs8DV§ 2
Die in dieser Verordnung genannten Beträge in Deutscher Mark gelten nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgrößen fort.
Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 8 des Bewertungsgesetzes
BewG§55Abs8DVDie in dieser Verordnung genannten Beträge in Deutscher Mark gelten nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgrößen fort.