Gesetze / Bewertungsgesetz
BewGAnlage 20 (zu § 169 Abs. 5) Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3065)
1.
Mehr flächenabhängige Zweige des TierbestandsPferdehaltung,Pferdezucht,Schafzucht,Schafhaltung,Rindviehzucht,Milchviehhaltung,Rindviehmast.
2.
Weniger flächenabhängige Zweige des TierbestandsSchweinezucht,Schweinemast,Hühnerzucht,Entenzucht,Gänsezucht,Putenzucht,Legehennenhaltung,Junghühnermast,Entenmast,Gänsemast,Putenmast.