Gesetze / Bewachungsverordnung
BewachV 2019Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2) Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 700)
| (Familienname und Vorname) | ||
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| ist in der Zeit vom | bis | |
| von der Industrie- und Handelskammer | ||
über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.
Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2.
Datenschutzrecht,
3.
Bürgerliches Gesetzbuch,
4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.
(Stempel/Siegel)
| (Ort und Datum) | (Unterschrift) |
Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer