Gesetze / Berufsförderungsverordnung

BföV

§ 30 Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes

Für die Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes wird bei dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und bei den Karrierecentern der Bundeswehr ein Job-Service eingerichtet.

§ 28 § 30