Gesetze / Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

BfAG

§ 32

Soweit in anderen Gesetzen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.

§ 31 § 33