Gesetze / Anordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
BfRBeihilfeAnO§ 5 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.