Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschiffahrt

BinSchAbkGEORG

Art 6

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 16 Abs. 1 sowie das Protokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 5