Gesetze / Binnenschiffseichordnung

BinSchEO

§ 22 Eichskalen

Unter jeder Eichmarke kann eine Eichskala angebracht werden. Der Nullpunkt dieser Skala ist auf die waagerechte Ebene zu beziehen, die im beladenen Zustand die tiefste Stelle des Schiffsbodens oder – wenn ein Kiel vorhanden ist – die Unterkante des Kiels in der senkrechten Ebene an der Stelle der Skala berührt.

§ 21 § 23