Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
BinSchGerG§ 1
In Binnenschiffahrtssachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte zuständig.
Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
BinSchGerGIn Binnenschiffahrtssachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte zuständig.