Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
BinSchGerG§ 10
In Strafsachen ist die Revision ausgeschlossen.
Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
BinSchGerGIn Strafsachen ist die Revision ausgeschlossen.