Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz

BinSchPRG

§ 26

Auf das Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern auf Binnengewässern finden die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs Anwendung.

§ 25 § 27