Gesetze / Binnenschifferpatentverordnung
BinSchPatentV 1998§ 13 Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Soll eine Fahrerlaubnis, ein Befähigungszeugnis nach § 5 Abs. 1 oder ein Streckenzeugnis um eine nach § 7 Abs. 2 erlaubnispflichtige Strecke erweitert werden, gelten § 10 Abs. 1 Nr. 4 und § 12 entsprechend.