Gesetze / Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung

BinSchSprFunkV 2003

§ 6 Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis

Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.

§ 5 § 7