Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 10.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraße oberhalb km 201,49 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraße oberhalb km 201,49 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.