Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 13.23 Regelungen zum Sprechfunk
§ 4.05 Nummer 2 ist von km -11,08 bis km 65,00 für ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb nicht anzuwenden.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 4.05 Nummer 2 ist von km -11,08 bis km 65,00 für ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb nicht anzuwenden.