Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 14.04 Fahrgeschwindigkeit
| Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt | 8 km/h. |
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012| Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt | 8 km/h. |