Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO 2012

§ 14.11 Schifffahrt bei Hochwasser

Auf dem Griethauser Altrhein ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Emmerich 810 cm erreicht oder überschritten hat.

§ 14.10 § 14.12