Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 15.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.