Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO 2012

§ 15.30 Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal)

Das Sperrtor bei Artlenburg wird geschlossen, wenn der Wasserstand der Elbe am Pegel Hohnstorf 840 cm erreicht oder überschritten hat.

§ 15.29 § 16.01