Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO 2012

§ 17.04 Fahrgeschwindigkeit

Auf der Elbe beträgt die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, in der Bergfahrt 4 km/h.

§ 17.03 § 17.05