Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 17.04 Fahrgeschwindigkeit
Auf der Elbe beträgt die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, in der Bergfahrt 4 km/h.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Auf der Elbe beträgt die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, in der Bergfahrt 4 km/h.