Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 18.04 Fahrgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband 7 km/h.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband 7 km/h.