Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 18.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.