Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 2.03 Schiffseichung
Jedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, muss geeicht sein.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Jedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, muss geeicht sein.