Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 26.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
Abweichend von § 6.24 Nummer 2 Buchstabe a können zusätzlich zum Tafelzeichen A.10 zwei grüne Lichter gezeigt werden.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Abweichend von § 6.24 Nummer 2 Buchstabe a können zusätzlich zum Tafelzeichen A.10 zwei grüne Lichter gezeigt werden.