Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 28.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Das Befahren der zwischen Friesheim (km 2363,25) und Kiefenholz (km 2359,05) ausgewiesenen Fischruhezonen ist verboten.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Das Befahren der zwischen Friesheim (km 2363,25) und Kiefenholz (km 2359,05) ausgewiesenen Fischruhezonen ist verboten.