Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge
Die zugelassenen Höchstabmessungen eines Fahrzeugs auf der jeweiligen Wasserstraße bestimmen sich nach den Kapiteln 10 bis 27.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Die zugelassenen Höchstabmessungen eines Fahrzeugs auf der jeweiligen Wasserstraße bestimmen sich nach den Kapiteln 10 bis 27.