Gesetze / Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO2012AbwV 6

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2027 außer Kraft.

§ 3