Gesetze / Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO2012AbwV 7§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2027 außer Kraft.