Gesetze / Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO2012AbwV 7

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2027 außer Kraft.

§ 3