Gesetze / Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO2012AbwV 8§ 4 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2028 außer Kraft.
Gesetze / Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO2012AbwV 8Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2028 außer Kraft.