Gesetze / Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO2012AbwV 8

§ 4 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2028 außer Kraft.

§ 3 § 5