Gesetze / Binnenschiffsuntersuchungsordnung

BinSchUO 2018

§ 41 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

Diese Verordnung ist bis zum Ablauf des 17. Januar 2022 in der am 6. Dezember 2021 geltenden und anzuwendenden Fassung weiter anzuwenden.

§ 40