Gesetze / Nationale Sonderbestimmungen (Anhang II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

BinSchUO2018Anh II

§ 2.04 Festigkeit des Wagendecks

Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für die Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsberechnungen ergeben, erbracht werden.

§ 2.02 § 2.04