Gesetze / Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4 (Anhang IV der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

BinSchUO2018Anh IV

§ 3.04 Ankerausrüstung

Für Anker genügen zwei Drittel des nach Artikel 13.01 ES-TRIN errechneten Gesamtgewichts.

§ 3.03 § 3.05