Gesetze / Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4 (Anhang IV der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

BinSchUO2018Anh IV

§ 4.04 Zweites unabhängiges Antriebssystem

Fahrgastschiffe müssen auf Wasserstraßen der Zone 4 nicht mit einem zweiten unabhängigen Antriebssystem ausgerüstet sein.

§ 4.03 § 5.01