Gesetze / BinSchUO2018Anh VI · BGBl I 2018, 1398, 1503

Besatzungsvorschriften(Anhang VI der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

17 Normen · ausgefertigt 21.09.2018 · Änderungen

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Kapitel 1 · Allgemeines
  3. § 1.01 Allgemeines
  4. Kapitel 2 · Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung für die Fahrt auf dem Rhein
  5. § 2.01 Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung
  6. Kapitel 3 · Besatzungsvorschriften für Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
  7. § 3.01 Allgemeines
  8. § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung
  9. § 3.03 Betriebsformen
  10. § 3.04 Dienst- und Ruhezeiten
  11. § 3.05 Besatzung der Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine
  12. § 3.06 Besatzung der Gütermotorschiffe und Tankmotorschiffe
  13. § 3.07 Besatzung der Schleppboote
  14. § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe
  15. § 3.09 Mindestbesatzung auf Personenfähren
  16. § 3.10 Mindestbesatzung von Wagenfähren
  17. § 3.11 Mindestbesatzung von Fahrgastbooten
  18. § 3.12 Sonstige Wasserfahrzeuge
  19. § 3.13 Abweichungen
  20. § 3.14 Ausnahmebewilligung
  21. § 3.15 Zusätzliche Bestimmungen
  22. Anlage 1 – gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest –Anforderungen an den Fahrtenschreiber und Vorschriften betreffend den Einbau von Fahrtenschreibern an Bord
  23. Anlage 2 Prüfung zum Erwerb der Qualifikation „Matrosen-Motorwart“