Gesetze / BinSchUO2018Anh VI · BGBl I 2018, 1398, 1503
Besatzungsvorschriften(Anhang VI der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)
17 Normen · ausgefertigt 21.09.2018 · Änderungen
- Inhaltsverzeichnis
- Kapitel 1 · Allgemeines
- § 1.01 Allgemeines
- Kapitel 2 · Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung für die Fahrt auf dem Rhein
- § 2.01 Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung
- Kapitel 3 · Besatzungsvorschriften für Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
- § 3.01 Allgemeines
- § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung
- § 3.03 Betriebsformen
- § 3.04 Dienst- und Ruhezeiten
- § 3.05 Besatzung der Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine
- § 3.06 Besatzung der Gütermotorschiffe und Tankmotorschiffe
- § 3.07 Besatzung der Schleppboote
- § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe
- § 3.09 Mindestbesatzung auf Personenfähren
- § 3.10 Mindestbesatzung von Wagenfähren
- § 3.11 Mindestbesatzung von Fahrgastbooten
- § 3.12 Sonstige Wasserfahrzeuge
- § 3.13 Abweichungen
- § 3.14 Ausnahmebewilligung
- § 3.15 Zusätzliche Bestimmungen
- Anlage 1 – gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest –Anforderungen an den Fahrtenschreiber und Vorschriften betreffend den Einbau von Fahrtenschreibern an Bord
- Anlage 2 Prüfung zum Erwerb der Qualifikation „Matrosen-Motorwart“