Gesetze / Biomaterial-Hinterlegungsverordnung
BioMatHintV§ 11 Übergangsregelung
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor ihrem Inkrafttreten eingereicht worden sind.
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BioMatHintVDiese Verordnung findet keine Anwendung auf Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor ihrem Inkrafttreten eingereicht worden sind.