Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen
Biotopschutzverordnung§ 1 Umschreibung der Biotope, Festlegung der geschützten Ausprägung
Die nach § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes gesetzlich
geschützten Biotope werden wie folgt näher umschrieben. Ferner wird
festgelegt, in welcher Ausprägung sie geschützt sind.
1
Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender
Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen
uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer
natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und
regelmäßig überschwemmten Bereiche
1.1
Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender
Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen
uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, Altarme und
regelmäßig überschwemmten Bereiche
Natürliche oder naturnahe Fließgewässer zeichnen sich in der
Regel durch einen gewundenen, nicht oder nur wenig begradigten Verlauf aus und
haben unverbaute Ufer. Sie haben einen weitgehend ungestörten Kontakt zum
Untergrund und weisen eine deutliche Fließrichtung und eine typische
Pflanzen- und Tierwelt auf. Zum natürlichen oder naturnahen
Fließgewässer gehören auch Altarme (vom
Fließgewässer teilweise oder vollständig abgeschnittene,
frühere Wasserläufe) sowie die angrenzenden überwiegend von
Feuchtgrünland und typischen Gehölzen geprägten Auen.
Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auf:
natürliche oder naturnahe Fließgewässer in ihrem gesamten
Verlauf, welche oben genannte Charakteristik aufweisen, ausgenommen die
naturfernen Abschnitte mit mehr als 20 Meter Länge;
naturnahe Abschnitte fließender Gewässer (mit mehr als 20 Meter
Länge) eines sonst vollständig oder teilweise begradigten oder
verbauten Gewässers sowie eines künstlich geschaffenen
Fließgewässers, welche oben genannte Charakteristik aufweisen;
Bestände von Schwimmblattvegetation mit mehr als
50 Quadratmetern auf natürlichen oder naturnahen
Fließgewässern sowie Röhrichtbestände mit mehr als 100
Quadratmetern in und an natürlichen oder naturnahen
Fließgewässern;
die in direktem Bezug zum Fließgewässer stehende, unmittelbare
Umgebung wie naturnahe Prall- und Gleithänge, Kies-, Sand- und
Schlammbänke, Flutrinnen oder regelmäßig überflutete
Bereiche sowie unverbaute Altarme von Fließgewässern;
Vordeichflächen sowie an nicht eingedeichten Gewässerabschnitten
die angrenzenden Flächen, die in der Regel jährlich überschwemmt
werden (HW1), soweit diese nicht bereits durch andere geschützte Biotope
(zum Beispiel Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren etc.) abgedeckt sind;
davon ausgenommen sind in ihrem Bestand geschützte Bauwerke (zum Beispiel
versiegelte Flächen, Gebäude, Steganlagen).
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Röhrichte und Schwimmblattgesellschaften der Verbände
Phragmition australis, Glycerio-Sparganion, Caricion elatae,
Eleocharitio-Saggittarion, Ranunculion fluitantis und Nymphaeion albae;
Schwimmdecken-Gesellschaften der Klasse Lemnetea minoris;
Gesellschaften mit Unterwasserpflanzen (V Potamogetonion pectinati),
verschiedene Gesellschaften der Mitteleuropäischen Wirtschaftswiesen (O
Molinio-Arrhenatheretalia), feuchte Hochstaudenfluren des Verbandes
Filipendulion ulmariae;
Feuchtweiden und Flutrasen der Verbände Cynosurion cristati und
Potentillion anserinae, Zweizahn-Ufergesellschaften der Klasse Bidentetea
tripartitae;
nitrophile Saumgesellschaften nasser bis frischer Standorte der Klasse
Galio-Urticetea sowie
weitere Gesellschaften der Feuchtwiesen (Nummer 2.5), Moore (Nummer 2.1)
und Auwälder (Nummer 5.2).
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Einreihige Brunnenkresse (Nasturtium microphyllum), Bachbunge (Veronica
beccabunga), Wasserstern (Callitriche spp.), Wasserhahnenfuß (Ranunculus
spp.), Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis), Große Teichrose (Nuphar
lutea), Durchwachsenes und Spiegelndes Laichkraut (Potamogeton perfoliatus, P.
lucens), Gemeines Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Froschbiss (Hydrocharis
morsusranae), Einfacher und Ästiger Igelkolben (Sparganium emersum, S.
erectum), Berle (Berula erecta), Falt-Schwaden (Glyceria plicata),
Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Pfeilkraut (Sagittaria sagittifolia),
Zweizahn (Bidens spp.), Schilf (Phragmites australis), Echte Zaunwinde
(Calystegia sepium), Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus), Schlammling
(Limosella aquatica).
Für diesen Biotop besonders typische Tierarten sind:
Fischotter (Lutra lutra), Biber (Castor fiber albicus), Wasserspitzmaus (Neomys
fodiens), Flussuferläufer (Actitis hypoleucos), Rapfen (Aspius aspius),
Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge (Lampetra planeri), Prachtlibelle
(Calopteryx spec.), Bachflohkrebs (Gammarus pulex), Flussnapfschnecke (Ancyclus
fluviatilis), Flussmuscheln (Unio spec.), Teichmuscheln (Anodonta spec.).
1.2
Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Gewässer
einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden
natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder
naturnahen Verlandungsbereiche
Natürliche und naturnahe stehende Gewässer sind Seen,
Kleingewässer, Weiher, Moorgewässer sowie künstlich geschaffene
Gewässer wie Teiche, Kleinspeicher oder ständig wassergefüllte
Abbaugruben aller Trophiestufen, deren Ufer nicht verbaut sind und die eine
für den jeweiligen Gewässertyp (einschließlich ihrer
natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche) typische Pflanzen- und
Tierwelt aufweisen.
Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auf:
natürliche oder naturnahe, stehende Gewässer mit typischen
Pflanzen und Tieren und überwiegend unverbauten Ufern einschließlich
ihrer gesamten Wasserfläche; davon ausgenommen sind bei Inkrafttreten
dieser Verordnung bewirtschaftete Fischteiche mit Ausnahme der Röhrichte;
temporär wasserführende Geländevertiefungen (zum Beispiel
Tümpel, Lachen, Sölle etc.), die von dafür typischen Pflanzen-
und Tierarten besiedelt sind;
naturnahe Uferabschnitte (mit mehr als 20 Meter Länge) an sonst
überwiegend naturfernen Standgewässern;
künstlich geschaffene, aufgelassene, das heißt zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht mehr im Abbaubetrieb befindliche
Abbaugewässer mit naturnaher Ufer- oder Wasservegetation (zum Beispiel
Torfstiche, Sand-, Kies-, Lehm-, Ton- und Mergelgruben, Steinbrüche etc.);
an das Gewässer angrenzende, von Grünland, Röhrichten,
Gehölzen und anderer typischer, gewässerbegleitender Vegetation
geprägte Flächen, soweit dort grundwassernahe Bodenbildungen (voll
hydromorphe Mineralböden und Moorböden) vorliegen und diese
Flächen nicht bereits durch andere geschützte Biotope (zum Beispiel
Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren etc.) abgedeckt sind; davon
ausgenommen sind in ihrem Bestand geschützte Bauwerke (zum Beispiel
versiegelte Flächen, Gebäude, Steganlagen).
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
siehe Fließgewässer (Nummer 1.1), außerdem
zusätzlich:
Teichbodenfluren der Klasse Littorelletea uniflorae (auf trockengefallenen
Teichböden);
Wasserschlauch-Gesellschaften der Klasse Utricularietea
intermedio-minoris;
in kalkreichen Abgrabungsseen und anderen nährstoffarmen
Kleingewässern auch Armleuchteralgenrasen oder schwimmende Bestände
des Brunnenmooses (Fontinalis antipyretica).
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Schilf (Phragmites australis), Teichsimse (Schoenoplectus lacustris),
Schmalblättriger und Breitblättriger Rohrkolben (Typha angustifolia,
T. latifolia), Gemeine Sumpfsimse (Eleocharis palustris), Ästiger
Igelkolben (Sparganium erectum), Kalmus (Acorus calamus), Binsen-Schneide
(Cladium mariscus), Schwanenblume (Butomus umbellatus), Wasserschwaden
(Glyceria maxima), Ufer-Segge (Carex riparia), Weiße Seerose (Nymphaea
alba), Gelbe Teichrose (Nuphar lutea), Laichkrautarten (Potamogeton spp.),
Tausendblatt (Myriophyllum spp.), Gemeines und Zartes Hornblatt (Ceratophyllum
demersum, C. submersum), Spreizender Wasserhahnenfuß (Ranunculus
circinatus), Gifthahnenfuß (Ranunculus sceleratus), Wassernuss (Trapa
natans), Wasser-Knöterich (Polygonum amphibium), Krebsschere (Stratiotes
aloides), Wasserlinse (Lemna spp.), Strandling (Littorella uniflora). Für
diesen Biotop besonders typische Tierarten sind: Rohrweihe (Circus
aeruginosus), Rohrsänger (Acrocephalus spp.), Wasserralle (Rallus
aquaticus), Ringelnatter (Natrix natrix), diverse Fischarten (Pisces), Libellen
(Odonata), Wasserspinne (Argyroneta aquatica), Sumpfdeckelschnecke (Viviparus
viviparus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kreuzkröte (Bufo calamita),
Kiemenfußkrebse (Branchiopoden).
2
Moore und Sümpfe, Landröhrichte, seggen- und binsenreiche
Nasswiesen, Feuchtwiesen, Quellbereiche, Binnensalzstellen
2.1
Moore
Moore sind von Regen- oder Mineralbodenwasser abhängige, durch die
Ablagerung unterschiedlich starker Schichten von Mudden und Torfen entstandene
Lebensräume. Im geologischen und bodenkundlichen Sinn sind Moore
Torflagerstätten mit einer Mächtigkeit von mehr als 30 Zentimetern
und einem Gehalt an organischer Substanz von mehr als 30 Prozent.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen auch alle Übergangsmoore und
Braunmoosmoore mit moortypischer Vegetation und Niedermoore mit
niedermoortypischer Vegetation mit mehr als 100 Quadratmetern. Niedermoore sind
meist flachgründige Torfbildungen nährstoffreicherer Standorte.
Entsprechend den bodenkundlichen Einstufungskriterien gelten als Niedermoore
auch Böden mit bis zur Oberfläche anstehenden Mudden von einer
Mächtigkeit von mehr als 20 Zentimetern, auch wenn diese von
geringmächtigen mineralischen Schichten oder Torfschichten von weniger als
20 Zentimetern bedeckt sind. Braunmoosmoore sind mehr oder weniger kalkreiche
Ausprägungen von Übergangs- und Niedermooren.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Hochmoorbulten-Gesellschaften der Klasse Oxycocco-Sphagnetea und
Kleinseggen-Gesellschaften der Klasse Scheuchzerio-Caricetea nigrae;
Braunmoosmoore mit Gesellschaften der Ordnung Tofieldietalia;
Niedermoore (Seggen- und Röhrichtmoore) mit Kleinseggen-Sümpfen
der Klasse Scheuchzerio-Caricetea nigrae sowie Röhrichten und
Großseggen-Sümpfen der Klasse Phragmitetea;
Moorgehölze mit Weidengebüschen des Verbandes Frangulo-Salicion
auritae. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Torfmoose (Sphagnum spp.), Sonnentau (Drosera spp.), Gemeine Moosbeere
(Oxycoccus palustris), Rosmarinheide (Andromeda polifolia),
Schmalblättriges und Scheidiges Wollgras (Eriophorum angustifolium, E.
vaginatum), Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba), Blasenbinse
(Scheuchzeria palustris), Fadensegge (Carex lasiocarpa), Haarmützenmoos
(Polytrichum commune, P. strictum), Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris),
Gemeine Natternzunge (Ophioglossum vulgatum), Stumpfblütige Binse (Juncus
subnodulosus), Steifblättriges und Breitblättriges Knabenkraut
(Dactylorhiza incarnata, D. majalis), Sumpfwurz (Epipactis palustris).
2.2
Sümpfe
Sümpfe sind überwiegend baumfreie, teils gebüschreiche, von
Sumpfpflanzen dominierte Lebensgemeinschaften auf mineralischen bis organischen
Nassböden (mit einem Anteil organischer Substanz von weniger als 30
Prozent), die durch Oberflächen-, Quell- oder hoch anstehendes Grundwasser
geprägt sind. Verbreitete Vegetationseinheiten sind feuchte
Hochstaudenfluren, Kleinseggensümpfe, Großseggenriede und feuchte
Weidengebüsche.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Flächen mit mehr als 100
Quadratmetern, in denen mindestens fünf besonders typische Pflanzenarten
der Moore, Feuchtwiesen, seggen- und binsenreichen Nasswiesen oder
Röhrichte regelmäßig vorkommen oder besonders typische Arten
mindestens 25 Prozent der vegetationsbedeckten Fläche einnehmen.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
zahlreiche Gesellschaften der Moore (Nummer 2.1), Feuchtwiesen (Nummer
2.5), seggen- und binsenreichen Nasswiesen (Nummer 2.4) und Röhrichte
(Nummer 2.3);
Kleinseggensümpfe des Verbandes Caricion nigrae;
feuchte Weidengebüsche der Klasse Carici-Salicetea cinereae, zum Teil
auch der Klasse Rubo-Salicetea purpureae.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Grau- und Ohrweide (Salix cinerea, S. aurita), Sumpffarn (Thelypteris
palustris), Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara) sowie
weitere Arten der Moore (Nummer 2.1), Feuchtwiesen (Nummer 2.5), seggen- und
binsenreichen Nasswiesen (Nummer 2.4) sowie Landröhrichte
(Nummer 2.3).
2.3
Landröhrichte
Landröhrichte sind dominante Bestände einzelner oder mehrerer
Röhrichtarten auf moorigen bis anmoorigen oder sumpfigen und sonstigen,
sich dauernd oder zeitweise durch flurnahe Grundwasserstände
auszeichnenden Landstandorten.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Röhrichtflächen mit mehr als 100
Quadratmetern auf moorigen bis anmoorigen, sumpfigen oder sonstigen
Landstandorten (Landröhrichte) sowie Grünlandflächen (auch
aufgelassene) mooriger, anmooriger, sumpfiger oder sonstiger Standorte, in
denen eine oder mehrere Röhrichtarten mindestens 25 Prozent der
Fläche decken.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Röhrichtgesellschaften der Verbände Glycerio-Sparganion und
Phragmition.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Schilf (Phragmites australis), Wasserschwaden (Glyceria maxima), Ästiger
Igelkolben (Sparganium erectum), Sumpfsegge (Carex acutiformis).
2.4
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen sind von hochwüchsigen Seggen und/oder
Binsen beherrschte, unregelmäßig oder spät beziehungsweise
nicht jährlich gemähte Großseggen- und Streuwiesen sowie
sonstige Binsen- und Seggenbestände auf nassen anmoorigen oder moorigen
Gley- und anderen Nassstandorten.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Nasswiesen mit mehr als 100 Quadratmetern,
auf denen mindestens drei besonders typische Arten regelmäßig
vorkommen oder besonders typische Arten mindestens 25 Prozent der Fläche
decken.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Großseggenrieder des Verbandes Magnocaricion;
nährstoffreiche Nasswiesen des Verbandes Calthion.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Schlank- und
Sumpfsegge (Carex gracilis, C. acutiformis), Rispen- und Schwarzschopf-Segge
(Carex paniculata, C. appropinquata), Flatterbinse und Knäuelbinse (Juncus
effusus, J. conglomeratus), Spitzblütige und Stumpfblütige Binse
(Juncus acutiflorus, J. subnodulosus), Gemeiner Blutweiderich (Lythrum
salicaria), Sumpf-Labkraut (Galium palustre), Sumpf-Haarstrang (Peucedanum
palustre).
2.5
Feuchtwiesen
Feuchtwiesen sind durch ein- bis zweischürige Mahd bewirtschaftete Wiesen
feuchter Standorte auf Anmoor, Moor oder mineralischem Boden mit
unterschiedlichem Nährstoffgehalt, die sich aus den unten genannten, heute
sehr selten gewordenen Pflanzengesellschaften zusammensetzen.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen artenreiche Wiesen oder gelegentlich
beweidete Flächen feuchter Standorte mit mehr als 250 Quadratmetern, in
denen mindestens zehn besonders typische Pflanzenarten nicht nur in
Einzelexemplaren vorkommen oder besonders typische Arten mindestens 25 Prozent
der Fläche decken sowie hochstaudenreiche Auflassungsstadien von
artenreichen Wiesen und Weiden, die den genannten Kriterien entsprechen,
pflanzensoziologisch jedoch bereits den feuchten Hochstaudenfluren zugerechnet
werden.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Pfeifengraswiesen des Verbandes Molinion caeruleae;
Feuchtwiesen mehr oder weniger nährstoffreicher Standorte des
Verbandes Calthion palustris;
wechselfeuchte Wiesen der Verbände Deschampsion caespitosae und
Cynosurion cristati;
feuchte Hochstaudenfluren des Verbandes Filipendulion ulmariae;
Binsengesellschaften des Verbandes Juncion squarrosi.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Pfeifengras (Molinia caerulea), Prachtnelke (Dianthus superbus), Teufelsabbiss
(Succisa pratensis), Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe), Sibirische
Schwertlilie (Iris sibirica), Purgier-Lein (Linum catharticum),
Färberscharte (Serratula tinctoria), Weidenblättriger Alant (Inula
salicina), Kümmelsilge (Selinum carvifolium), Brenndolde (Cnidium dubium),
Kohl- und Sumpf-Kratzdistel (Cirsium oleraceum, C. palustre), Sumpf-Dotterblume
(Caltha palustris), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Rasen-Schmiele
(Deschampsia cespitosa), Wiesen- und Hirse-Segge (Carex nigra, C. panicea),
Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis),
Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus),
Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis palustris), Gemeines Hornkraut (Cerastium
holosteoides), Vielblütige Hainsimse (Luzula multiflora), Wolliges
Honiggras (Holcus lanatus), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris),
Bach-Nelkenwurz (Geum rivale), Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza
majalis), Trollblume (Trollius europaeus), Großer Klappertopf (Rhinanthus
serotinus), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis), Wiesenknöterich
(Bistorta officinalis), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria),
Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria), Sumpf- und Wiesen-Platterbse
(Lathyrus palustris, L. pratensis), Glatthafer (Arrhenaterum elatius),
Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Weißes Labkraut (Galium
album).
2.6
Quellbereiche
Quellen sind natürliche, meist örtlich begrenzte Grundwasseraustritte
an der Erdoberfläche, die dauerhaft oder zeitweise Wasser führen. Der
Quellbereich umfasst die typische quellwasserbeeinflusste Vegetation der
Umgebung in Form von Quellfluren, Kleinseggensümpfen, Niedermooren,
Nasswiesen, feuchten Staudenfluren oder Quellwäldern.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle natürlichen Quellwasseraustritte
unabhängig von Größe und Ausprägung der Vegetation, Reste
einstiger Quellwasseraustritte neben Quellfassungen sowie verbaute
Quellaustritte mit quelltypischer Umgebung.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Quellflur-Gesellschaften der Klasse Montio-Cardaminetea;
Großseggenrieder des Verbandes Magnocaricion;
Kleinseggensümpfe des Verbandes Caricion nigrae;
Feuchtwiesen der Ordnung Molinietalia;
Quellwälder des Verbandes Alno-Ulmion.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara), Wechselblättriges Milzkraut
(Chrysosplenium alternifolium), Einreihige Brunnenkresse (Nasturtium
microphyllum), Bachbunge (Veronica beccabunga), Berle (Berula erecta).
2.7
Binnensalzstellen
Salzstellen (Binnensalzstellen) sind durch salzhaltiges Wasser beeinflusste,
meist als Feuchtgrünland ausgebildete Standorte mit salzliebenden oder
-toleranten Pflanzenarten.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle natürlichen Binnensalzstellen
unabhängig von ihrer Flächengröße und der Anzahl
vorkommender salzliebender oder -toleranter Arten.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Salzrasen und Salzwiesen-Gesellschaften der Klasse Asteretea tripolii;
Brackwasser und Salzröhrichte des Verbandes Bolboschoenion.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Strand-Milchkraut (Glaux maritima), Salz-Binse (Juncus gerardii), Salz-Aster
(Aster tripolium), Strand-Dreizack (Triglochin maritimum), Gemeine Strandsimse
(Bolboschoenus maritimus), Salz-Teichsimse (Schoenoplectus tabernaemontani),
Einspelzige Sumpfsimse (Eleocharis uniglumis), Entferntährige Segge (Carex
distans), Salz-Hornklee (Lotus tenuis), Sumpf-Knabenkraut (Orchis palustris).
3
Borstgras- und Trockenrasen, offene Binnendünen, offene
natürliche oder aufgelassene Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-,
Ginster- und Wacholderheiden, Lesesteinhaufen, offene Felsbildungen
3.1
Borstgrasrasen
Borstgrasrasen sind ungedüngte, nährstoffarme, oft
unregelmäßig gemähte oder beweidete Rasen auf stark sauren,
mäßig trockenen bis feuchten Standorten mit dominanten
Beständen des Borstgrases (Nardus stricta).
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle Borstgrasrasen mit mehr als 25
Quadratmetern, in denen neben dem Borstgras mindestens eine weitere besonders
typische Art vorkommt.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Borstgrasrasen der Klasse Nardetea strictae.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Borstgras (Nardus stricta), Arnika (Arnica montana), Gemeines
Kreuzblümchen (Polygala vulgaris), Wald-Läusekraut (Pedicularis
sylvatica), Blutwurz (Potentilla erecta).
3.2
Trockenrasen
Trockenrasen sind ungedüngte, meist kurzrasige oder lückige
Grasfluren auf basenarmen bis basenreichen trockenen und warmen Böden
(Sandtrockenrasen oder Kalktrockenrasen).
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Sandtrockenrasen mit mehr als 250
Quadratmetern unabhängig von ihrem Entwicklungsstadium, also auch offene,
nahezu vegetationsfreie Sandflächen mit Trockenrasen-Pionierfluren,
Trockenrasenstreifen an Weg-, Wald- und Feldrändern und in Nachbarschaft
anderer Biotoptypen unabhängig von ihrer Bewirtschaftung sowie
aufgelassenes Grasland und Hochstaudenfluren mit charakteristischen Arten der
Trockenrasen, sofern der Anteil der besonders typischen Arten an der
Gesamtartenzahl oder Vegetationsbedeckung mindestens 25 Prozent ausmacht.
Weiterhin unterliegen dem Schutz alle basiphilen (kalkliebenden), kontinentalen
bis subkontinentalen Trocken- und Halbtrockenrasen mit mehr als 25
Quadratmetern, in denen mindestens eine besonders typische Art auf der
Fläche regelmäßig vorkommt sowie Staudenfluren und -säume
trockenwarmer Standorte mit mehr als 100 Quadratmetern als Sukzessionsstadien
verschiedener Trockenrasengesellschaften.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Silbergras-Pionierrasen des Verbandes Corynephorion canescentis;
Blauschillergras-Rasen des Verbandes Koelerion glauca;
Grasnelken-Fluren des Verbandes Armerion elongatae;
Kleinschmielenrasen des Verbandes Thero-Airion;
basiphile Trockenrasen, kontinental getönte Trocken- und
Halbtrockenrasen und Steppenrasen der Verbände Festuco-Brometea, Bromion,
Mesobromion, Festuco-Stipion und Cirsio-Brachypodion;
Staudenfluren und -säume trockenwarmer Standorte mit Gesellschaften
der Klasse Trifolio-Geranietea sanguinei.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Silbergras (Corynephorus canescens), Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium),
Raublatt-Schwingel (Festuca brevipila), Kleines Habichtskraut (Hieracium
pilosella), Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Ausdauernder und
Einjähriger Knäuel (Scleranthus perennis, S. annuus), Scharfer
Mauerpfeffer (Sedum acre), Frühlings-Spergel (Spergula morisonii),
Blau-Schillergras (Koeleria glauca), Berg-Sandknöpfchen (Jasione montana),
Gemeine Grasnelke (Armeria elongata), Acker-Hornkraut (Cerastium arvense),
Feld-Beifuß (Artemisia campestris), Sand-Segge (Carex arenaria), Heide-
und Kartäuser-Nelke (Dianthus deltoides, D. carthusianorum),
Ohrlöffel-Leimkraut (Silene otites), Pfriemengras und Echtes Federgras
(Stipa capillata, S. pennata agg.), Adonisröschen (Adonis vernalis), Graue
Skabiose (Scabiosa canescens), Blut-Storchschnabel (Geranium sanguineum),
Schmalblättrige Vogelwicke (Vicia tenuifolia), Wiesen-Salbei (Salvia
pratensis), Niedrige Segge (Carex humilis), Mittleres Vermeinkraut (Thesium
linophyllon), Großes Windröschen (Anemone sylvestris), Sibirische
und Bologneser Glockenblume (Campanula sibirica, C. boloniensis), Gemeine
Sommerwurz (Orobanche caryophyllacea), Wiesen-Küchenschelle (Pulsatilla
pratensis), Steppen-Fahnenwicke (Oxytropis pilosa), Sand-Fingerkraut
(Potentilla arenaria), Goldhaar-Aster (Aster linosyris), Großblütige
Braunelle (Prunella grandiflora), Steppen-Lieschgras (Phleum phleoides),
Hirschwurz (Peucedanum cervaria), Knack-Erdbeere (Fragaria viridis).
3.3
Offene Binnendünen
Offene Binnendünen sind durch den Wind aufgeschüttete
Sandablagerungen des Binnenlandes mit offenen Sandflächen oder Vegetation
der Trockenrasen und Heiden.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle offenen Binnendünenflächen
mit einer Mächtigkeit der Düne von mindestens 1 Meter sowie mit
mindestens 250 Quadratmeter Fläche, bei denen die Gehölzbedeckung
höchstens 30 Prozent beträgt.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
siehe Trockenrasen (Nummer 3.2) und Heiden (Nummer 3.5).
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
siehe Trockenrasen (Nummer 3.2) und Heiden (Nummer 3.5).
3.4
Offene natürliche oder aufgelassene Lehm- und Lösswände
Lehm- und Lösswände sind Steilhänge aus sandig-lehmigem bis
tonigem Material. Die Steilhänge können sowohl vegetationslos als
auch mit schütteren Gras- und Staudenfluren oder Pioniergehölzen
bewachsen sein.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle Lehm- und Lösswände mit mehr
als 2 Meter Höhe oder Breite unabhängig von der Vegetationsbedeckung
und Entstehung. Ausgenommen sind Lehm- und Lösswände auf
Flächen, die einem bei Inkrafttreten dieser Verordnung zugelassenen
Abbaubetrieb unterliegen.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften/typische Pflanzenarten
sind:
keine speziellen Vegetationseinheiten oder Pflanzenarten, vor allem
verschiedene Moose und Erdflechten.
3.5
Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden
Zwergstrauchheiden sind dominante Bestände typischer Heidearten
(Besenheide, Glockenheide). Ginsterheiden sind in Brandenburg von Besenginster
(Sarothamnus scoparius) geprägt, andere Ginsterarten sind mehr oder
weniger selten. Als Wacholderheiden und -gebüsche werden vom Gemeinen
Wacholder (Juniperus communis) geprägte, lichte Gebüsche über
zumeist sauren Standorten bezeichnet.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Heideflächen mit mehr als 100
Quadratmetern mit Vorkommen mindestens einer charakteristischen Heideart
(Calluna, Sarothamnus, Genista), die einzeln oder in Summe mehr als 25 Prozent
der Vegetationsbedeckung ausmachen, Feucht- und Moorheiden mit Erica tetralix
(Glockenheide) unabhängig von ihrer Größe sowie
Wacholderbestände mit mindestens fünf in räumlichem Zusammenhang
stehenden Büschen.
Für diesen Biotoptyp typische Pflanzengesellschaften sind:
subatlantische Ginsterheiden des Verbandes Genistion pilosae;
Glockenheide-Feuchtheiden des Verbandes Ericion tetralicis;
Besenginster-Gebüsche des Verbandes Ulici-Sarothamnion;
Beerstrauch-Wacholder-Gebüsche des Verbandes Vaccinio-Juniperion.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Heidekraut (Calluna vulgaris), Besenginster (Sarothamnus scoparius),
Haar-Ginster (Genista pilosa), Draht-Schmiele (Avenella flexuosa), Silbergras
(Corynephorus canescens), Gemeiner Wacholder (Juniperus communis), Glockenheide
(Erica tetralix).
3.6
Lesesteinhaufen
Als Lesesteinhaufen werden die meist in unmittelbarer Nähe zu
landwirtschaftlich genutzten Flächen abgelagerten Ansammlungen von
Feldsteinen bezeichnet. Nicht selten sind Lesesteinansammlungen als
Steinwälle entlang von Waldkanten oder von Wegen, kombiniert mit Hecken
oder Baumreihen, zu finden. Oft sind sie von Gehölzen oder Staudenfluren
überwachsen, nur jüngere Ansammlungen sind noch weitgehend
vegetationsfrei.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Lesesteinhaufen von mindestens 2
Quadratmeter Größe und Lesesteinwälle mit einer Länge von
mindestens 5 Metern unabhängig von ihrer Breite und ihrem Bewuchs; davon
ausgenommen sind Steinansammlungen auf Flächen, die einem bei
Inkrafttreten dieser Verordnung zugelassenen Abbaubetrieb unterliegen.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften/typische Pflanzenarten
sind:
keine speziellen Vegetationseinheiten oder Pflanzenarten.
3.7
Offene Felsbildungen
Offene Felsbildungen sind natürlich entstandene oder anthropogen bedingte
Felsen und Felswände.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen natürliche, aus dem Boden ragende
Felsen ohne Mindestfläche und unabhängig von ihrer Vegetation,
Aufschlüsse von Felsgestein in Steinbrüchen. Ausgenommen sind offene
Felsbildungen auf Flächen, die einem bei Inkrafttreten dieser Verordnung
zugelassenen Abbaubetrieb unterliegen.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Vegetation meist sehr lückig, bestehend aus Moosen und Flechten,
lückigen Trockenrasen, Farnen und Sträuchern oder lückigen
Baumbeständen.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Moose und Flechten, einzelne Arten der Trockenrasen (Nummer 3.2).
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Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte,
Streuobstbestände
4.1
Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte
Als Gebüsche trockenwarmer Standorte werden Gebüsche auf mehr oder
weniger trockenen Standorten bezeichnet, die als Sukzessionsstadien von
Trockenrasen zu wärmegetönten Wäldern überleiten. Als
Wälder trockenwarmer Standorte sind vor allem Eichenmischwälder mit
einer artenreichen Krautschicht an flachgründigen und südexponierten
Stellen zu zählen. Sie sind mitunter niederwüchsig oder buschartig
und zum Teil aus ehemaligen Niederwäldern hervorgegangen. Als
Kiefern-Trockenwälder oder Kiefern-Steppenwälder werden von Kiefern
beherrschte, lichte Wälder trockenwarmer Standorte mit einer artenreichen
Krautflora bezeichnet. Die artenarmen Flechten-Kiefernwälder und -forsten
mit einem hohen Strauchflechtenanteil sind in Brandenburg auf trockene und sehr
nährstoffarme Sandstandorte der Binnendünen und Talsandflächen
beschränkt.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Bestände mit einer Fläche von
mehr als 100 Quadratmetern (Gebüsche) beziehungsweise von mehr als 400
Quadratmetern (Wälder), in denen eine der unten genannten
Pflanzengesellschaften mindestens 50 Prozent deckt und in denen neben den
charakteristischen Gehölzarten mindestens zwei besonders typische Arten
der Bodenflora nicht nur in Einzelexemplaren vorkommen. Gehölzreiche
Sukzessionsstadien von Trockenrasen unterschiedlicher Ausprägung sind ab
einem Gehölzanteil von über 30 Prozent als Trockengebüsche
geschützt.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Trockengebüsche mit Gesellschaften des Verbandes Berberidion
vulgaris;
Eichenwälder trockenwarmer Standorte mit Verbänden der Klasse
Peucedano-Quercetea;
Kiefern-Trockenwälder mit Gesellschaften der Klasse
Pulsatillo-Pinetea;
Flechten-Kiefernwälder und -forsten mit dem Verband Cladonio-Pinion.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Schlehe (Prunus spinosa), Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica),
Weißdorn (Crataegus spec.), Traubeneiche (Quercus petraea), Gemeine
Kiefer (Pinus sylvestris), Heidekraut (Calluna vulgaris), Große Fetthenne
(Sedum maximum), Dolden-Habichtskraut (Hieracium umbellatum),
Schmalblätt-riges Rispengras (Poa angustifolia), Fieder-Zwenke
(Brachypodium pinnatum), Rentier-Flechten (Cladonia spp.).
4.2
Streuobstbestände
Streuobstbestände sind flächige Bestände langlebiger,
starkwüchsiger und großkroniger Obstbäume mit
landschaftsprägender Bedeutung.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen flächige Obstbestände mit
mindestens 15 in räumlichem Zusammenhang stehenden langlebigen,
starkwüchsigen und großkronigen Obstbäumen (Mittel- oder
Hochstämme) mit überwiegend grünlandartigem Unterwuchs
unabhängig von ihrem Alter und ihrer Vitalität; ausgenommen sind
Obstbestände in einem Hausgarten bis zu einer Größe von 0,25
Hektar.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften/typische Pflanzenarten
sind:
Bei Streuobstwiesen handelt es sich um stark kulturgeprägte Biotope.
Kennzeichnend sind Obstbaumarten (oft alte Regionalsorten von Apfel, Birne,
Kirsche und Pflaume). Im Unterwuchs herrschen Arten der Frischwiesen,
Trockenrasen und Staudenfluren vor.
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Bruch-, Sumpf-, Moor-, Au-, Schlucht- und Hangwälder sowie
Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften
5.1
Bruch-, Sumpf- und Moorwälder
Hierunter werden alle Wälder auf sehr nassen, anmoorigen bis moorigen
Standorten unterschiedlicher Trophie zusammengefasst. Kiefern-Moorwälder
sind auf nährstoff- und basenarmen, moorigen oder seltener anmoorigen
Standorten zu finden. Sie entstehen durch natürliche Sukzession aus
offenen Moorgesellschaften und haben mit diesen zumeist noch mehrere
Pflanzenarten gemeinsam. Kennzeichnend sind die Vorkommen verschiedener
Zwergsträucher aus der Familie der Heidekrautgewächse (Ericaceae).
Birken-Moorwälder und Birken-Bruchwälder kommen auf nährstoff-
und basenarmen Moorstandorten vor. Erlen-Bruchwälder sind als
natürliche Waldgesellschaften auf nährstoff- und basenreicheren,
moorigen oder anmoorigen Standorten charakteristisch. Sie können durch
Nutzungsauflassung von Feuchtwiesen neu entstehen. Erlen-Eschen-Wälder
stocken in Bachauen und Moorniederungen sowie an feuchten, flach abfallenden
und quellwasserbeeinflussten Hängen, welche zeitweilig überflutet
oder durch sehr hohe Grundwasserstände geprägt sind.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen natürliche und standortgerecht
aufgeforstete Bestände von Erlen, Kiefern, Birken oder Eschen (Kiefern-
und Birken-Moorwälder mit mehr als 500 Quadratmetern, Erlen-Bruch- und
Erlen-Eschen-Wälder mit mehr als 1 000 Quadratmetern) auf moorigen bis
anmoorigen, sumpfigen oder quelligen Standorten, die sich einer der genannten
Pflanzengesellschaften zuordnen lassen, mindestens 50 Prozent der Fläche
decken und in denen neben den charakteristischen Gehölzarten mindestens
zwei besonders typische Pflanzenarten nicht nur in Einzelexemplaren vorkommen.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Kiefern- und Birkenmoorwälder des Verbandes Vaccinio
uliginosi-Pinion;
Erlen-Bruchwälder der Klasse Alnetea glutinosae;
Erlen- und Eschen-Wälder des Verbandes Alno-Ulmion.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Moorbirke (Betula pubescens), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus
excelsior), Faulbaum (Frangula alnus), Sumpfporst (Ledum palustre), Rauschbeere
(Vaccinium uliginosum), Moosbeere (Vaccinium oxycoccus), Torfmoose (Sphagnum
spp.), Scheidiges und Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum vaginatum, E.
angustifolium), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Sumpffarn (Thelypteris
palustris), Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre), Langährige Segge
(Carex elongata), Sumpfreitgras (Calamagrostis canescens), Gemeiner
Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris).
5.2
Auwälder
Als Weichholz-Auwälder werden von Weiden und Pappeln geprägte
Gehölze an nährstoffreichen Standorten der Flussauen bezeichnet.
Hartholz-Auwälder sind von Eichen, Ulmen, Eschen und Bergahorn
geprägte Wälder gelegentlich oder periodisch überfluteter,
nährstoffreicher Standorte in größeren Flussauen.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen geschlossene Bestände von besonders
typischen Gehölzen der Weichholz-Auwälder mit mehr als 400
Quadratmetern, in denen Gehölze mindestens 25 Prozent der Fläche
decken, geschlossene Bestände von besonders typischen Gehölzen der
Hartholz-Auwälder mit mehr als 400 Quadratmetern, in denen Gehölze
mindestens 50 Prozent der Fläche decken sowie gemischte
Gehölzbestände mit mehr als 400 Quadratmetern in Flussauen, in denen
die besonders typischen Auwaldgehölze mit mindestens 50 Prozent am
Bestandsaufbau beteiligt sind.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Weichholz-Auwälder des Verbandes Salicion albae;
Hartholz-Auwälder des Verbandes Alno-Ulmion.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Silber- und Purpur-Weide (Salix alba, Salix X purpurea), Schwarz-Pappel
(Populus nigra), Stieleiche (Quercus robur), Flatter-Ulme (Ulmus laevis),
Kratzbeere (Rubus caesius), Giersch (Aegopodium podagraria), Scharbockskraut
(Ranunculus ficaria), Gundermann (Glechoma hederacea), Große Brennessel
(Urtica dioica), Busch-Windröschen (Anemone nemorosa).
5.3
Schlucht- und Hangwälder
(Ulmen-)Hangwälder sind von Ulmen und Hainbuchen geprägte Wälder
und Gehölze, die in Brandenburg meist in Kontakt mit Au- und
Bruchwäldern an frischen, nährstoffreichen Hangstandorten vor allem
des Odertales beziehungsweise Oderbruchs vorkommen. Hang- und
Schluchtwälder des Verbandes Tilio-Acerion sind auf wenige Sonderstandorte
beschränkt. In Strauch- und Krautschicht dominieren nitrophile Arten.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen natürliche und standortgerecht
aufgeforstete Bestände von Ulmen- oder Hainbuchenwäldern an
Hangstandorten mit mehr als 400 Quadratmetern, in denen die charakteristischen
Gehölzarten mit mindestens 50 Prozent am Bestandsaufbau beteiligt sind.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Hainbuchen-Ulmen-Hangwälder des Verbandes Carpino-Ulmion;
Linden-Ahorn-Schluchtwälder des Verbandes Tilio-Acerion.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Feld-Ulme und Berg-Ulme (Ulmus minor, U. glabra), Europäisches
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Wald-Zwenke (Brachypodium
sylvaticum), März-Veilchen (Viola odorata), Mittlerer Lerchensporn
(Corydalis intermedia), Moschuskraut (Adoxa moschatellina).
5.4
Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften
Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften sind
Baumbestände, in denen Vegetationszusammensetzung und -schichtung einer
für den jeweiligen Standort als natürlich anzusehenden
Waldgesellschaft entsprechen.
Dem gesetzlichen Schutz unterliegen somit naturnahe Bestände mit mehr als
1 000 Quadratmetern, deren Baumartenzusammensetzung zu mindestens 90 Prozent
einer natürlichen Waldgesellschaft entspricht und der Anteil der nicht
eingebürgerten Baumarten nicht mehr als 5 Prozent beträgt. Die
Entstehung des jeweiligen Bestandes ist für den Schutz unerheblich. Es
kann sich sowohl um tatsächliche Reste „natürlicher
Wälder“ als auch um forstlich begründete oder forstlich
beeinflusste Bestände handeln. In den gesetzlichen Schutz einbezogen sind
Vorwaldstadien, insbesondere Kiefern- und Eichenvorwälder trockener
Standorte sowie Eichenvorwälder reicherer Standorte.
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Buchenwälder bodensaurer Standorte mit Gesellschaften der
Verbände Luzulo-Fagion, Myrtillo-Fagion und Dicrano-Fagion;
Buchenwälder mittlerer Standorte mit dem Verband Asperulo-Fagion;
Buchenwälder kalkreicher Standorte mit dem Verband
Cephalanthero-Fagion;
Eichen-Hainbuchenwälder mit den Verbänden Carpinion betuli und
Dactylido-Carpinion;
Eichenmischwälder bodensaurer Standorte der Verbände
Molinio-Quercion, Agrostio-Quercion und Dicrano-Quercion;
frische bis mäßig trockene Eichenmischwälder mit den
Verbänden Agrostio-Quercion und Dicrano-Quercion;
Zwergstrauch-Kiefernwälder und -forsten mit dem Verband
Dicrano-Pinion;
natürliche Fichtenwälder mit dem Verband Vaccinio-Piceion.
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
in Buchenwäldern:
Rot-Buche (Fagus sylvatica), Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum
bifolium), Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica
uniflora), Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis), Christophskraut (Actaea
spicata), Haar-Hainsimse (Luzula pilosa), Pillen-Segge (Carex pilulifera),
Rotes Waldvöglein (Cephalanthera rubra);
in Eichen-Hainbuchen-Wäldern:
Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Echte Sternmiere
(Stellaria holostea), Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella),
Busch-Windröschen (Anemone nemorosa), Goldnessel (Galeobdolon luteum),
Maiglöckchen (Convallaria majalis);
in Eichenmischwäldern:
Stieleiche und Traubeneiche (Quercus robur, Q. petraea), Pfeifengras (Molinia
caerulea), Weiches Honiggras (Holcus mollis), Wiesen-Wachtelweizen (Melampyrum
pratense), Hain-Rispengras (Poa nemoralis);
in Zwergstrauch-Kiefernwäldern:
Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Heidekraut (Calluna vulgaris), Gabelzahnmoos
(Dicranum scoparium);
in natürlichen Fichtenwäldern:
Wolliges Reitgras (Calamagrostis villosa), Europäischer Siebenstern
(Trientalis europaea), Roter Holunder (Sambucus racemosa).