Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen

Biotopschutzverordnung

§ 1 Umschreibung der Biotope, Festlegung der geschützten Ausprägung

Die nach § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes gesetzlich

geschützten Biotope werden wie folgt näher umschrieben. Ferner wird

festgelegt, in welcher Ausprägung sie geschützt sind.

1

Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender

Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen

uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer

natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und

regelmäßig überschwemmten Bereiche

1.1

Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender

Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen

uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, Altarme und

regelmäßig überschwemmten Bereiche

Natürliche oder naturnahe Fließgewässer zeichnen sich in der

Regel durch einen gewundenen, nicht oder nur wenig begradigten Verlauf aus und

haben unverbaute Ufer. Sie haben einen weitgehend ungestörten Kontakt zum

Untergrund und weisen eine deutliche Fließrichtung und eine typische

Pflanzen- und Tierwelt auf. Zum natürlichen oder naturnahen

Fließgewässer gehören auch Altarme (vom

Fließgewässer teilweise oder vollständig abgeschnittene,

frühere Wasserläufe) sowie die angrenzenden überwiegend von

Feuchtgrünland und typischen Gehölzen geprägten Auen.

Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auf:

natürliche oder naturnahe Fließgewässer in ihrem gesamten

Verlauf, welche oben genannte Charakteristik aufweisen, ausgenommen die

naturfernen Abschnitte mit mehr als 20 Meter Länge;

naturnahe Abschnitte fließender Gewässer (mit mehr als 20 Meter

Länge) eines sonst vollständig oder teilweise begradigten oder

verbauten Gewässers sowie eines künstlich geschaffenen

Fließgewässers, welche oben genannte Charakteristik aufweisen;

Bestände von Schwimmblattvegetation mit mehr als

50 Quadratmetern auf natürlichen oder naturnahen

Fließgewässern sowie Röhrichtbestände mit mehr als 100

Quadratmetern in und an natürlichen oder naturnahen

Fließgewässern;

die in direktem Bezug zum Fließgewässer stehende, unmittelbare

Umgebung wie naturnahe Prall- und Gleithänge, Kies-, Sand- und

Schlammbänke, Flutrinnen oder regelmäßig überflutete

Bereiche sowie unverbaute Altarme von Fließgewässern;

Vordeichflächen sowie an nicht eingedeichten Gewässerabschnitten

die angrenzenden Flächen, die in der Regel jährlich überschwemmt

werden (HW1), soweit diese nicht bereits durch andere geschützte Biotope

(zum Beispiel Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren etc.) abgedeckt sind;

davon ausgenommen sind in ihrem Bestand geschützte Bauwerke (zum Beispiel

versiegelte Flächen, Gebäude, Steganlagen).

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Röhrichte und Schwimmblattgesellschaften der Verbände

Phragmition australis, Glycerio-Sparganion, Caricion elatae,

Eleocharitio-Saggittarion, Ranunculion fluitantis und Nymphaeion albae;

Schwimmdecken-Gesellschaften der Klasse Lemnetea minoris;

Gesellschaften mit Unterwasserpflanzen (V Potamogetonion pectinati),

verschiedene Gesellschaften der Mitteleuropäischen Wirtschaftswiesen (O

Molinio-Arrhenatheretalia), feuchte Hochstaudenfluren des Verbandes

Filipendulion ulmariae;

Feuchtweiden und Flutrasen der Verbände Cynosurion cristati und

Potentillion anserinae, Zweizahn-Ufergesellschaften der Klasse Bidentetea

tripartitae;

nitrophile Saumgesellschaften nasser bis frischer Standorte der Klasse

Galio-Urticetea sowie

weitere Gesellschaften der Feuchtwiesen (Nummer 2.5), Moore (Nummer 2.1)

und Auwälder (Nummer 5.2).

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Einreihige Brunnenkresse (Nasturtium microphyllum), Bachbunge (Veronica

beccabunga), Wasserstern (Callitriche spp.), Wasserhahnenfuß (Ranunculus

spp.), Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis), Große Teichrose (Nuphar

lutea), Durchwachsenes und Spiegelndes Laichkraut (Potamogeton perfoliatus, P.

lucens), Gemeines Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Froschbiss (Hydrocharis

morsusranae), Einfacher und Ästiger Igelkolben (Sparganium emersum, S.

erectum), Berle (Berula erecta), Falt-Schwaden (Glyceria plicata),

Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Pfeilkraut (Sagittaria sagittifolia),

Zweizahn (Bidens spp.), Schilf (Phragmites australis), Echte Zaunwinde

(Calystegia sepium), Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus), Schlammling

(Limosella aquatica).

Für diesen Biotop besonders typische Tierarten sind:

Fischotter (Lutra lutra), Biber (Castor fiber albicus), Wasserspitzmaus (Neomys

fodiens), Flussuferläufer (Actitis hypoleucos), Rapfen (Aspius aspius),

Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge (Lampetra planeri), Prachtlibelle

(Calopteryx spec.), Bachflohkrebs (Gammarus pulex), Flussnapfschnecke (Ancyclus

fluviatilis), Flussmuscheln (Unio spec.), Teichmuscheln (Anodonta spec.).

1.2

Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Gewässer

einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden

natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder

naturnahen Verlandungsbereiche

Natürliche und naturnahe stehende Gewässer sind Seen,

Kleingewässer, Weiher, Moorgewässer sowie künstlich geschaffene

Gewässer wie Teiche, Kleinspeicher oder ständig wassergefüllte

Abbaugruben aller Trophiestufen, deren Ufer nicht verbaut sind und die eine

für den jeweiligen Gewässertyp (einschließlich ihrer

natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche) typische Pflanzen- und

Tierwelt aufweisen.

Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auf:

natürliche oder naturnahe, stehende Gewässer mit typischen

Pflanzen und Tieren und überwiegend unverbauten Ufern einschließlich

ihrer gesamten Wasserfläche; davon ausgenommen sind bei Inkrafttreten

dieser Verordnung bewirtschaftete Fischteiche mit Ausnahme der Röhrichte;

temporär wasserführende Geländevertiefungen (zum Beispiel

Tümpel, Lachen, Sölle etc.), die von dafür typischen Pflanzen-

und Tierarten besiedelt sind;

naturnahe Uferabschnitte (mit mehr als 20 Meter Länge) an sonst

überwiegend naturfernen Standgewässern;

künstlich geschaffene, aufgelassene, das heißt zum Zeitpunkt

des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht mehr im Abbaubetrieb befindliche

Abbaugewässer mit naturnaher Ufer- oder Wasservegetation (zum Beispiel

Torfstiche, Sand-, Kies-, Lehm-, Ton- und Mergelgruben, Steinbrüche etc.);

an das Gewässer angrenzende, von Grünland, Röhrichten,

Gehölzen und anderer typischer, gewässerbegleitender Vegetation

geprägte Flächen, soweit dort grundwassernahe Bodenbildungen (voll

hydromorphe Mineralböden und Moorböden) vorliegen und diese

Flächen nicht bereits durch andere geschützte Biotope (zum Beispiel

Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren etc.) abgedeckt sind; davon

ausgenommen sind in ihrem Bestand geschützte Bauwerke (zum Beispiel

versiegelte Flächen, Gebäude, Steganlagen).

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

siehe Fließgewässer (Nummer 1.1), außerdem

zusätzlich:

Teichbodenfluren der Klasse Littorelletea uniflorae (auf trockengefallenen

Teichböden);

Wasserschlauch-Gesellschaften der Klasse Utricularietea

intermedio-minoris;

in kalkreichen Abgrabungsseen und anderen nährstoffarmen

Kleingewässern auch Armleuchteralgenrasen oder schwimmende Bestände

des Brunnenmooses (Fontinalis antipyretica).

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Schilf (Phragmites australis), Teichsimse (Schoenoplectus lacustris),

Schmalblättriger und Breitblättriger Rohrkolben (Typha angustifolia,

T. latifolia), Gemeine Sumpfsimse (Eleocharis palustris), Ästiger

Igelkolben (Sparganium erectum), Kalmus (Acorus calamus), Binsen-Schneide

(Cladium mariscus), Schwanenblume (Butomus umbellatus), Wasserschwaden

(Glyceria maxima), Ufer-Segge (Carex riparia), Weiße Seerose (Nymphaea

alba), Gelbe Teichrose (Nuphar lutea), Laichkrautarten (Potamogeton spp.),

Tausendblatt (Myriophyllum spp.), Gemeines und Zartes Hornblatt (Ceratophyllum

demersum, C. submersum), Spreizender Wasserhahnenfuß (Ranunculus

circinatus), Gifthahnenfuß (Ranunculus sceleratus), Wassernuss (Trapa

natans), Wasser-Knöterich (Polygonum amphibium), Krebsschere (Stratiotes

aloides), Wasserlinse (Lemna spp.), Strandling (Littorella uniflora). Für

diesen Biotop besonders typische Tierarten sind: Rohrweihe (Circus

aeruginosus), Rohrsänger (Acrocephalus spp.), Wasserralle (Rallus

aquaticus), Ringelnatter (Natrix natrix), diverse Fischarten (Pisces), Libellen

(Odonata), Wasserspinne (Argyroneta aquatica), Sumpfdeckelschnecke (Viviparus

viviparus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kreuzkröte (Bufo calamita),

Kiemenfußkrebse (Branchiopoden).

2

Moore und Sümpfe, Landröhrichte, seggen- und binsenreiche

Nasswiesen, Feuchtwiesen, Quellbereiche, Binnensalzstellen

2.1

Moore

Moore sind von Regen- oder Mineralbodenwasser abhängige, durch die

Ablagerung unterschiedlich starker Schichten von Mudden und Torfen entstandene

Lebensräume. Im geologischen und bodenkundlichen Sinn sind Moore

Torflagerstätten mit einer Mächtigkeit von mehr als 30 Zentimetern

und einem Gehalt an organischer Substanz von mehr als 30 Prozent.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen auch alle Übergangsmoore und

Braunmoosmoore mit moortypischer Vegetation und Niedermoore mit

niedermoortypischer Vegetation mit mehr als 100 Quadratmetern. Niedermoore sind

meist flachgründige Torfbildungen nährstoffreicherer Standorte.

Entsprechend den bodenkundlichen Einstufungskriterien gelten als Niedermoore

auch Böden mit bis zur Oberfläche anstehenden Mudden von einer

Mächtigkeit von mehr als 20 Zentimetern, auch wenn diese von

geringmächtigen mineralischen Schichten oder Torfschichten von weniger als

20 Zentimetern bedeckt sind. Braunmoosmoore sind mehr oder weniger kalkreiche

Ausprägungen von Übergangs- und Niedermooren.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Hochmoorbulten-Gesellschaften der Klasse Oxycocco-Sphagnetea und

Kleinseggen-Gesellschaften der Klasse Scheuchzerio-Caricetea nigrae;

Braunmoosmoore mit Gesellschaften der Ordnung Tofieldietalia;

Niedermoore (Seggen- und Röhrichtmoore) mit Kleinseggen-Sümpfen

der Klasse Scheuchzerio-Caricetea nigrae sowie Röhrichten und

Großseggen-Sümpfen der Klasse Phragmitetea;

Moorgehölze mit Weidengebüschen des Verbandes Frangulo-Salicion

auritae. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Torfmoose (Sphagnum spp.), Sonnentau (Drosera spp.), Gemeine Moosbeere

(Oxycoccus palustris), Rosmarinheide (Andromeda polifolia),

Schmalblättriges und Scheidiges Wollgras (Eriophorum angustifolium, E.

vaginatum), Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba), Blasenbinse

(Scheuchzeria palustris), Fadensegge (Carex lasiocarpa), Haarmützenmoos

(Polytrichum commune, P. strictum), Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris),

Gemeine Natternzunge (Ophioglossum vulgatum), Stumpfblütige Binse (Juncus

subnodulosus), Steifblättriges und Breitblättriges Knabenkraut

(Dactylorhiza incarnata, D. majalis), Sumpfwurz (Epipactis palustris).

2.2

Sümpfe

Sümpfe sind überwiegend baumfreie, teils gebüschreiche, von

Sumpfpflanzen dominierte Lebensgemeinschaften auf mineralischen bis organischen

Nassböden (mit einem Anteil organischer Substanz von weniger als 30

Prozent), die durch Oberflächen-, Quell- oder hoch anstehendes Grundwasser

geprägt sind. Verbreitete Vegetationseinheiten sind feuchte

Hochstaudenfluren, Kleinseggensümpfe, Großseggenriede und feuchte

Weidengebüsche.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Flächen mit mehr als 100

Quadratmetern, in denen mindestens fünf besonders typische Pflanzenarten

der Moore, Feuchtwiesen, seggen- und binsenreichen Nasswiesen oder

Röhrichte regelmäßig vorkommen oder besonders typische Arten

mindestens 25 Prozent der vegetationsbedeckten Fläche einnehmen.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

zahlreiche Gesellschaften der Moore (Nummer 2.1), Feuchtwiesen (Nummer

2.5), seggen- und binsenreichen Nasswiesen (Nummer 2.4) und Röhrichte

(Nummer 2.3);

Kleinseggensümpfe des Verbandes Caricion nigrae;

feuchte Weidengebüsche der Klasse Carici-Salicetea cinereae, zum Teil

auch der Klasse Rubo-Salicetea purpureae.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Grau- und Ohrweide (Salix cinerea, S. aurita), Sumpffarn (Thelypteris

palustris), Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara) sowie

weitere Arten der Moore (Nummer 2.1), Feuchtwiesen (Nummer 2.5), seggen- und

binsenreichen Nasswiesen (Nummer 2.4) sowie Landröhrichte

(Nummer 2.3).

2.3

Landröhrichte

Landröhrichte sind dominante Bestände einzelner oder mehrerer

Röhrichtarten auf moorigen bis anmoorigen oder sumpfigen und sonstigen,

sich dauernd oder zeitweise durch flurnahe Grundwasserstände

auszeichnenden Landstandorten.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Röhrichtflächen mit mehr als 100

Quadratmetern auf moorigen bis anmoorigen, sumpfigen oder sonstigen

Landstandorten (Landröhrichte) sowie Grünlandflächen (auch

aufgelassene) mooriger, anmooriger, sumpfiger oder sonstiger Standorte, in

denen eine oder mehrere Röhrichtarten mindestens 25 Prozent der

Fläche decken.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Röhrichtgesellschaften der Verbände Glycerio-Sparganion und

Phragmition.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Schilf (Phragmites australis), Wasserschwaden (Glyceria maxima), Ästiger

Igelkolben (Sparganium erectum), Sumpfsegge (Carex acutiformis).

2.4

Seggen- und binsenreiche Nasswiesen

Seggen- und binsenreiche Nasswiesen sind von hochwüchsigen Seggen und/oder

Binsen beherrschte, unregelmäßig oder spät beziehungsweise

nicht jährlich gemähte Großseggen- und Streuwiesen sowie

sonstige Binsen- und Seggenbestände auf nassen anmoorigen oder moorigen

Gley- und anderen Nassstandorten.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Nasswiesen mit mehr als 100 Quadratmetern,

auf denen mindestens drei besonders typische Arten regelmäßig

vorkommen oder besonders typische Arten mindestens 25 Prozent der Fläche

decken.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Großseggenrieder des Verbandes Magnocaricion;

nährstoffreiche Nasswiesen des Verbandes Calthion.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Schlank- und

Sumpfsegge (Carex gracilis, C. acutiformis), Rispen- und Schwarzschopf-Segge

(Carex paniculata, C. appropinquata), Flatterbinse und Knäuelbinse (Juncus

effusus, J. conglomeratus), Spitzblütige und Stumpfblütige Binse

(Juncus acutiflorus, J. subnodulosus), Gemeiner Blutweiderich (Lythrum

salicaria), Sumpf-Labkraut (Galium palustre), Sumpf-Haarstrang (Peucedanum

palustre).

2.5

Feuchtwiesen

Feuchtwiesen sind durch ein- bis zweischürige Mahd bewirtschaftete Wiesen

feuchter Standorte auf Anmoor, Moor oder mineralischem Boden mit

unterschiedlichem Nährstoffgehalt, die sich aus den unten genannten, heute

sehr selten gewordenen Pflanzengesellschaften zusammensetzen.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen artenreiche Wiesen oder gelegentlich

beweidete Flächen feuchter Standorte mit mehr als 250 Quadratmetern, in

denen mindestens zehn besonders typische Pflanzenarten nicht nur in

Einzelexemplaren vorkommen oder besonders typische Arten mindestens 25 Prozent

der Fläche decken sowie hochstaudenreiche Auflassungsstadien von

artenreichen Wiesen und Weiden, die den genannten Kriterien entsprechen,

pflanzensoziologisch jedoch bereits den feuchten Hochstaudenfluren zugerechnet

werden.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Pfeifengraswiesen des Verbandes Molinion caeruleae;

Feuchtwiesen mehr oder weniger nährstoffreicher Standorte des

Verbandes Calthion palustris;

wechselfeuchte Wiesen der Verbände Deschampsion caespitosae und

Cynosurion cristati;

feuchte Hochstaudenfluren des Verbandes Filipendulion ulmariae;

Binsengesellschaften des Verbandes Juncion squarrosi.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Pfeifengras (Molinia caerulea), Prachtnelke (Dianthus superbus), Teufelsabbiss

(Succisa pratensis), Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe), Sibirische

Schwertlilie (Iris sibirica), Purgier-Lein (Linum catharticum),

Färberscharte (Serratula tinctoria), Weidenblättriger Alant (Inula

salicina), Kümmelsilge (Selinum carvifolium), Brenndolde (Cnidium dubium),

Kohl- und Sumpf-Kratzdistel (Cirsium oleraceum, C. palustre), Sumpf-Dotterblume

(Caltha palustris), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Rasen-Schmiele

(Deschampsia cespitosa), Wiesen- und Hirse-Segge (Carex nigra, C. panicea),

Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis),

Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus),

Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis palustris), Gemeines Hornkraut (Cerastium

holosteoides), Vielblütige Hainsimse (Luzula multiflora), Wolliges

Honiggras (Holcus lanatus), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris),

Bach-Nelkenwurz (Geum rivale), Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza

majalis), Trollblume (Trollius europaeus), Großer Klappertopf (Rhinanthus

serotinus), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis), Wiesenknöterich

(Bistorta officinalis), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria),

Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria), Sumpf- und Wiesen-Platterbse

(Lathyrus palustris, L. pratensis), Glatthafer (Arrhenaterum elatius),

Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Weißes Labkraut (Galium

album).

2.6

Quellbereiche

Quellen sind natürliche, meist örtlich begrenzte Grundwasseraustritte

an der Erdoberfläche, die dauerhaft oder zeitweise Wasser führen. Der

Quellbereich umfasst die typische quellwasserbeeinflusste Vegetation der

Umgebung in Form von Quellfluren, Kleinseggensümpfen, Niedermooren,

Nasswiesen, feuchten Staudenfluren oder Quellwäldern.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle natürlichen Quellwasseraustritte

unabhängig von Größe und Ausprägung der Vegetation, Reste

einstiger Quellwasseraustritte neben Quellfassungen sowie verbaute

Quellaustritte mit quelltypischer Umgebung.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Quellflur-Gesellschaften der Klasse Montio-Cardaminetea;

Großseggenrieder des Verbandes Magnocaricion;

Kleinseggensümpfe des Verbandes Caricion nigrae;

Feuchtwiesen der Ordnung Molinietalia;

Quellwälder des Verbandes Alno-Ulmion.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara), Wechselblättriges Milzkraut

(Chrysosplenium alternifolium), Einreihige Brunnenkresse (Nasturtium

microphyllum), Bachbunge (Veronica beccabunga), Berle (Berula erecta).

2.7

Binnensalzstellen

Salzstellen (Binnensalzstellen) sind durch salzhaltiges Wasser beeinflusste,

meist als Feuchtgrünland ausgebildete Standorte mit salzliebenden oder

-toleranten Pflanzenarten.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle natürlichen Binnensalzstellen

unabhängig von ihrer Flächengröße und der Anzahl

vorkommender salzliebender oder -toleranter Arten.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Salzrasen und Salzwiesen-Gesellschaften der Klasse Asteretea tripolii;

Brackwasser und Salzröhrichte des Verbandes Bolboschoenion.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Strand-Milchkraut (Glaux maritima), Salz-Binse (Juncus gerardii), Salz-Aster

(Aster tripolium), Strand-Dreizack (Triglochin maritimum), Gemeine Strandsimse

(Bolboschoenus maritimus), Salz-Teichsimse (Schoenoplectus tabernaemontani),

Einspelzige Sumpfsimse (Eleocharis uniglumis), Entferntährige Segge (Carex

distans), Salz-Hornklee (Lotus tenuis), Sumpf-Knabenkraut (Orchis palustris).

3

Borstgras- und Trockenrasen, offene Binnendünen, offene

natürliche oder aufgelassene Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-,

Ginster- und Wacholderheiden, Lesesteinhaufen, offene Felsbildungen

3.1

Borstgrasrasen

Borstgrasrasen sind ungedüngte, nährstoffarme, oft

unregelmäßig gemähte oder beweidete Rasen auf stark sauren,

mäßig trockenen bis feuchten Standorten mit dominanten

Beständen des Borstgrases (Nardus stricta).

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle Borstgrasrasen mit mehr als 25

Quadratmetern, in denen neben dem Borstgras mindestens eine weitere besonders

typische Art vorkommt.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Borstgrasrasen der Klasse Nardetea strictae.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Borstgras (Nardus stricta), Arnika (Arnica montana), Gemeines

Kreuzblümchen (Polygala vulgaris), Wald-Läusekraut (Pedicularis

sylvatica), Blutwurz (Potentilla erecta).

3.2

Trockenrasen

Trockenrasen sind ungedüngte, meist kurzrasige oder lückige

Grasfluren auf basenarmen bis basenreichen trockenen und warmen Böden

(Sandtrockenrasen oder Kalktrockenrasen).

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Sandtrockenrasen mit mehr als 250

Quadratmetern unabhängig von ihrem Entwicklungsstadium, also auch offene,

nahezu vegetationsfreie Sandflächen mit Trockenrasen-Pionierfluren,

Trockenrasenstreifen an Weg-, Wald- und Feldrändern und in Nachbarschaft

anderer Biotoptypen unabhängig von ihrer Bewirtschaftung sowie

aufgelassenes Grasland und Hochstaudenfluren mit charakteristischen Arten der

Trockenrasen, sofern der Anteil der besonders typischen Arten an der

Gesamtartenzahl oder Vegetationsbedeckung mindestens 25 Prozent ausmacht.

Weiterhin unterliegen dem Schutz alle basiphilen (kalkliebenden), kontinentalen

bis subkontinentalen Trocken- und Halbtrockenrasen mit mehr als 25

Quadratmetern, in denen mindestens eine besonders typische Art auf der

Fläche regelmäßig vorkommt sowie Staudenfluren und -säume

trockenwarmer Standorte mit mehr als 100 Quadratmetern als Sukzessionsstadien

verschiedener Trockenrasengesellschaften.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Silbergras-Pionierrasen des Verbandes Corynephorion canescentis;

Blauschillergras-Rasen des Verbandes Koelerion glauca;

Grasnelken-Fluren des Verbandes Armerion elongatae;

Kleinschmielenrasen des Verbandes Thero-Airion;

basiphile Trockenrasen, kontinental getönte Trocken- und

Halbtrockenrasen und Steppenrasen der Verbände Festuco-Brometea, Bromion,

Mesobromion, Festuco-Stipion und Cirsio-Brachypodion;

Staudenfluren und -säume trockenwarmer Standorte mit Gesellschaften

der Klasse Trifolio-Geranietea sanguinei.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Silbergras (Corynephorus canescens), Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium),

Raublatt-Schwingel (Festuca brevipila), Kleines Habichtskraut (Hieracium

pilosella), Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Ausdauernder und

Einjähriger Knäuel (Scleranthus perennis, S. annuus), Scharfer

Mauerpfeffer (Sedum acre), Frühlings-Spergel (Spergula morisonii),

Blau-Schillergras (Koeleria glauca), Berg-Sandknöpfchen (Jasione montana),

Gemeine Grasnelke (Armeria elongata), Acker-Hornkraut (Cerastium arvense),

Feld-Beifuß (Artemisia campestris), Sand-Segge (Carex arenaria), Heide-

und Kartäuser-Nelke (Dianthus deltoides, D. carthusianorum),

Ohrlöffel-Leimkraut (Silene otites), Pfriemengras und Echtes Federgras

(Stipa capillata, S. pennata agg.), Adonisröschen (Adonis vernalis), Graue

Skabiose (Scabiosa canescens), Blut-Storchschnabel (Geranium sanguineum),

Schmalblättrige Vogelwicke (Vicia tenuifolia), Wiesen-Salbei (Salvia

pratensis), Niedrige Segge (Carex humilis), Mittleres Vermeinkraut (Thesium

linophyllon), Großes Windröschen (Anemone sylvestris), Sibirische

und Bologneser Glockenblume (Campanula sibirica, C. boloniensis), Gemeine

Sommerwurz (Orobanche caryophyllacea), Wiesen-Küchenschelle (Pulsatilla

pratensis), Steppen-Fahnenwicke (Oxytropis pilosa), Sand-Fingerkraut

(Potentilla arenaria), Goldhaar-Aster (Aster linosyris), Großblütige

Braunelle (Prunella grandiflora), Steppen-Lieschgras (Phleum phleoides),

Hirschwurz (Peucedanum cervaria), Knack-Erdbeere (Fragaria viridis).

3.3

Offene Binnendünen

Offene Binnendünen sind durch den Wind aufgeschüttete

Sandablagerungen des Binnenlandes mit offenen Sandflächen oder Vegetation

der Trockenrasen und Heiden.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle offenen Binnendünenflächen

mit einer Mächtigkeit der Düne von mindestens 1 Meter sowie mit

mindestens 250 Quadratmeter Fläche, bei denen die Gehölzbedeckung

höchstens 30 Prozent beträgt.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

siehe Trockenrasen (Nummer 3.2) und Heiden (Nummer 3.5).

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

siehe Trockenrasen (Nummer 3.2) und Heiden (Nummer 3.5).

3.4

Offene natürliche oder aufgelassene Lehm- und Lösswände

Lehm- und Lösswände sind Steilhänge aus sandig-lehmigem bis

tonigem Material. Die Steilhänge können sowohl vegetationslos als

auch mit schütteren Gras- und Staudenfluren oder Pioniergehölzen

bewachsen sein.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle Lehm- und Lösswände mit mehr

als 2 Meter Höhe oder Breite unabhängig von der Vegetationsbedeckung

und Entstehung. Ausgenommen sind Lehm- und Lösswände auf

Flächen, die einem bei Inkrafttreten dieser Verordnung zugelassenen

Abbaubetrieb unterliegen.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften/typische Pflanzenarten

sind:

keine speziellen Vegetationseinheiten oder Pflanzenarten, vor allem

verschiedene Moose und Erdflechten.

3.5

Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden

Zwergstrauchheiden sind dominante Bestände typischer Heidearten

(Besenheide, Glockenheide). Ginsterheiden sind in Brandenburg von Besenginster

(Sarothamnus scoparius) geprägt, andere Ginsterarten sind mehr oder

weniger selten. Als Wacholderheiden und -gebüsche werden vom Gemeinen

Wacholder (Juniperus communis) geprägte, lichte Gebüsche über

zumeist sauren Standorten bezeichnet.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Heideflächen mit mehr als 100

Quadratmetern mit Vorkommen mindestens einer charakteristischen Heideart

(Calluna, Sarothamnus, Genista), die einzeln oder in Summe mehr als 25 Prozent

der Vegetationsbedeckung ausmachen, Feucht- und Moorheiden mit Erica tetralix

(Glockenheide) unabhängig von ihrer Größe sowie

Wacholderbestände mit mindestens fünf in räumlichem Zusammenhang

stehenden Büschen.

Für diesen Biotoptyp typische Pflanzengesellschaften sind:

subatlantische Ginsterheiden des Verbandes Genistion pilosae;

Glockenheide-Feuchtheiden des Verbandes Ericion tetralicis;

Besenginster-Gebüsche des Verbandes Ulici-Sarothamnion;

Beerstrauch-Wacholder-Gebüsche des Verbandes Vaccinio-Juniperion.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Heidekraut (Calluna vulgaris), Besenginster (Sarothamnus scoparius),

Haar-Ginster (Genista pilosa), Draht-Schmiele (Avenella flexuosa), Silbergras

(Corynephorus canescens), Gemeiner Wacholder (Juniperus communis), Glockenheide

(Erica tetralix).

3.6

Lesesteinhaufen

Als Lesesteinhaufen werden die meist in unmittelbarer Nähe zu

landwirtschaftlich genutzten Flächen abgelagerten Ansammlungen von

Feldsteinen bezeichnet. Nicht selten sind Lesesteinansammlungen als

Steinwälle entlang von Waldkanten oder von Wegen, kombiniert mit Hecken

oder Baumreihen, zu finden. Oft sind sie von Gehölzen oder Staudenfluren

überwachsen, nur jüngere Ansammlungen sind noch weitgehend

vegetationsfrei.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Lesesteinhaufen von mindestens 2

Quadratmeter Größe und Lesesteinwälle mit einer Länge von

mindestens 5 Metern unabhängig von ihrer Breite und ihrem Bewuchs; davon

ausgenommen sind Steinansammlungen auf Flächen, die einem bei

Inkrafttreten dieser Verordnung zugelassenen Abbaubetrieb unterliegen.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften/typische Pflanzenarten

sind:

keine speziellen Vegetationseinheiten oder Pflanzenarten.

3.7

Offene Felsbildungen

Offene Felsbildungen sind natürlich entstandene oder anthropogen bedingte

Felsen und Felswände.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen natürliche, aus dem Boden ragende

Felsen ohne Mindestfläche und unabhängig von ihrer Vegetation,

Aufschlüsse von Felsgestein in Steinbrüchen. Ausgenommen sind offene

Felsbildungen auf Flächen, die einem bei Inkrafttreten dieser Verordnung

zugelassenen Abbaubetrieb unterliegen.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Vegetation meist sehr lückig, bestehend aus Moosen und Flechten,

lückigen Trockenrasen, Farnen und Sträuchern oder lückigen

Baumbeständen.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Moose und Flechten, einzelne Arten der Trockenrasen (Nummer 3.2).

4

Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte,

Streuobstbestände

4.1

Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte

Als Gebüsche trockenwarmer Standorte werden Gebüsche auf mehr oder

weniger trockenen Standorten bezeichnet, die als Sukzessionsstadien von

Trockenrasen zu wärmegetönten Wäldern überleiten. Als

Wälder trockenwarmer Standorte sind vor allem Eichenmischwälder mit

einer artenreichen Krautschicht an flachgründigen und südexponierten

Stellen zu zählen. Sie sind mitunter niederwüchsig oder buschartig

und zum Teil aus ehemaligen Niederwäldern hervorgegangen. Als

Kiefern-Trockenwälder oder Kiefern-Steppenwälder werden von Kiefern

beherrschte, lichte Wälder trockenwarmer Standorte mit einer artenreichen

Krautflora bezeichnet. Die artenarmen Flechten-Kiefernwälder und -forsten

mit einem hohen Strauchflechtenanteil sind in Brandenburg auf trockene und sehr

nährstoffarme Sandstandorte der Binnendünen und Talsandflächen

beschränkt.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Bestände mit einer Fläche von

mehr als 100 Quadratmetern (Gebüsche) beziehungsweise von mehr als 400

Quadratmetern (Wälder), in denen eine der unten genannten

Pflanzengesellschaften mindestens 50 Prozent deckt und in denen neben den

charakteristischen Gehölzarten mindestens zwei besonders typische Arten

der Bodenflora nicht nur in Einzelexemplaren vorkommen. Gehölzreiche

Sukzessionsstadien von Trockenrasen unterschiedlicher Ausprägung sind ab

einem Gehölzanteil von über 30 Prozent als Trockengebüsche

geschützt.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Trockengebüsche mit Gesellschaften des Verbandes Berberidion

vulgaris;

Eichenwälder trockenwarmer Standorte mit Verbänden der Klasse

Peucedano-Quercetea;

Kiefern-Trockenwälder mit Gesellschaften der Klasse

Pulsatillo-Pinetea;

Flechten-Kiefernwälder und -forsten mit dem Verband Cladonio-Pinion.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Schlehe (Prunus spinosa), Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica),

Weißdorn (Crataegus spec.), Traubeneiche (Quercus petraea), Gemeine

Kiefer (Pinus sylvestris), Heidekraut (Calluna vulgaris), Große Fetthenne

(Sedum maximum), Dolden-Habichtskraut (Hieracium umbellatum),

Schmalblätt-riges Rispengras (Poa angustifolia), Fieder-Zwenke

(Brachypodium pinnatum), Rentier-Flechten (Cladonia spp.).

4.2

Streuobstbestände

Streuobstbestände sind flächige Bestände langlebiger,

starkwüchsiger und großkroniger Obstbäume mit

landschaftsprägender Bedeutung.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen flächige Obstbestände mit

mindestens 15 in räumlichem Zusammenhang stehenden langlebigen,

starkwüchsigen und großkronigen Obstbäumen (Mittel- oder

Hochstämme) mit überwiegend grünlandartigem Unterwuchs

unabhängig von ihrem Alter und ihrer Vitalität; ausgenommen sind

Obstbestände in einem Hausgarten bis zu einer Größe von 0,25

Hektar.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften/typische Pflanzenarten

sind:

Bei Streuobstwiesen handelt es sich um stark kulturgeprägte Biotope.

Kennzeichnend sind Obstbaumarten (oft alte Regionalsorten von Apfel, Birne,

Kirsche und Pflaume). Im Unterwuchs herrschen Arten der Frischwiesen,

Trockenrasen und Staudenfluren vor.

5

Bruch-, Sumpf-, Moor-, Au-, Schlucht- und Hangwälder sowie

Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften

5.1

Bruch-, Sumpf- und Moorwälder

Hierunter werden alle Wälder auf sehr nassen, anmoorigen bis moorigen

Standorten unterschiedlicher Trophie zusammengefasst. Kiefern-Moorwälder

sind auf nährstoff- und basenarmen, moorigen oder seltener anmoorigen

Standorten zu finden. Sie entstehen durch natürliche Sukzession aus

offenen Moorgesellschaften und haben mit diesen zumeist noch mehrere

Pflanzenarten gemeinsam. Kennzeichnend sind die Vorkommen verschiedener

Zwergsträucher aus der Familie der Heidekrautgewächse (Ericaceae).

Birken-Moorwälder und Birken-Bruchwälder kommen auf nährstoff-

und basenarmen Moorstandorten vor. Erlen-Bruchwälder sind als

natürliche Waldgesellschaften auf nährstoff- und basenreicheren,

moorigen oder anmoorigen Standorten charakteristisch. Sie können durch

Nutzungsauflassung von Feuchtwiesen neu entstehen. Erlen-Eschen-Wälder

stocken in Bachauen und Moorniederungen sowie an feuchten, flach abfallenden

und quellwasserbeeinflussten Hängen, welche zeitweilig überflutet

oder durch sehr hohe Grundwasserstände geprägt sind.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen natürliche und standortgerecht

aufgeforstete Bestände von Erlen, Kiefern, Birken oder Eschen (Kiefern-

und Birken-Moorwälder mit mehr als 500 Quadratmetern, Erlen-Bruch- und

Erlen-Eschen-Wälder mit mehr als 1 000 Quadratmetern) auf moorigen bis

anmoorigen, sumpfigen oder quelligen Standorten, die sich einer der genannten

Pflanzengesellschaften zuordnen lassen, mindestens 50 Prozent der Fläche

decken und in denen neben den charakteristischen Gehölzarten mindestens

zwei besonders typische Pflanzenarten nicht nur in Einzelexemplaren vorkommen.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Kiefern- und Birkenmoorwälder des Verbandes Vaccinio

uliginosi-Pinion;

Erlen-Bruchwälder der Klasse Alnetea glutinosae;

Erlen- und Eschen-Wälder des Verbandes Alno-Ulmion.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Moorbirke (Betula pubescens), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus

excelsior), Faulbaum (Frangula alnus), Sumpfporst (Ledum palustre), Rauschbeere

(Vaccinium uliginosum), Moosbeere (Vaccinium oxycoccus), Torfmoose (Sphagnum

spp.), Scheidiges und Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum vaginatum, E.

angustifolium), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Sumpffarn (Thelypteris

palustris), Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre), Langährige Segge

(Carex elongata), Sumpfreitgras (Calamagrostis canescens), Gemeiner

Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris).

5.2

Auwälder

Als Weichholz-Auwälder werden von Weiden und Pappeln geprägte

Gehölze an nährstoffreichen Standorten der Flussauen bezeichnet.

Hartholz-Auwälder sind von Eichen, Ulmen, Eschen und Bergahorn

geprägte Wälder gelegentlich oder periodisch überfluteter,

nährstoffreicher Standorte in größeren Flussauen.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen geschlossene Bestände von besonders

typischen Gehölzen der Weichholz-Auwälder mit mehr als 400

Quadratmetern, in denen Gehölze mindestens 25 Prozent der Fläche

decken, geschlossene Bestände von besonders typischen Gehölzen der

Hartholz-Auwälder mit mehr als 400 Quadratmetern, in denen Gehölze

mindestens 50 Prozent der Fläche decken sowie gemischte

Gehölzbestände mit mehr als 400 Quadratmetern in Flussauen, in denen

die besonders typischen Auwaldgehölze mit mindestens 50 Prozent am

Bestandsaufbau beteiligt sind.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Weichholz-Auwälder des Verbandes Salicion albae;

Hartholz-Auwälder des Verbandes Alno-Ulmion.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Silber- und Purpur-Weide (Salix alba, Salix X purpurea), Schwarz-Pappel

(Populus nigra), Stieleiche (Quercus robur), Flatter-Ulme (Ulmus laevis),

Kratzbeere (Rubus caesius), Giersch (Aegopodium podagraria), Scharbockskraut

(Ranunculus ficaria), Gundermann (Glechoma hederacea), Große Brennessel

(Urtica dioica), Busch-Windröschen (Anemone nemorosa).

5.3

Schlucht- und Hangwälder

(Ulmen-)Hangwälder sind von Ulmen und Hainbuchen geprägte Wälder

und Gehölze, die in Brandenburg meist in Kontakt mit Au- und

Bruchwäldern an frischen, nährstoffreichen Hangstandorten vor allem

des Odertales beziehungsweise Oderbruchs vorkommen. Hang- und

Schluchtwälder des Verbandes Tilio-Acerion sind auf wenige Sonderstandorte

beschränkt. In Strauch- und Krautschicht dominieren nitrophile Arten.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen natürliche und standortgerecht

aufgeforstete Bestände von Ulmen- oder Hainbuchenwäldern an

Hangstandorten mit mehr als 400 Quadratmetern, in denen die charakteristischen

Gehölzarten mit mindestens 50 Prozent am Bestandsaufbau beteiligt sind.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Hainbuchen-Ulmen-Hangwälder des Verbandes Carpino-Ulmion;

Linden-Ahorn-Schluchtwälder des Verbandes Tilio-Acerion.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

Feld-Ulme und Berg-Ulme (Ulmus minor, U. glabra), Europäisches

Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Wald-Zwenke (Brachypodium

sylvaticum), März-Veilchen (Viola odorata), Mittlerer Lerchensporn

(Corydalis intermedia), Moschuskraut (Adoxa moschatellina).

5.4

Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften

Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften sind

Baumbestände, in denen Vegetationszusammensetzung und -schichtung einer

für den jeweiligen Standort als natürlich anzusehenden

Waldgesellschaft entsprechen.

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen somit naturnahe Bestände mit mehr als

1 000 Quadratmetern, deren Baumartenzusammensetzung zu mindestens 90 Prozent

einer natürlichen Waldgesellschaft entspricht und der Anteil der nicht

eingebürgerten Baumarten nicht mehr als 5 Prozent beträgt. Die

Entstehung des jeweiligen Bestandes ist für den Schutz unerheblich. Es

kann sich sowohl um tatsächliche Reste „natürlicher

Wälder“ als auch um forstlich begründete oder forstlich

beeinflusste Bestände handeln. In den gesetzlichen Schutz einbezogen sind

Vorwaldstadien, insbesondere Kiefern- und Eichenvorwälder trockener

Standorte sowie Eichenvorwälder reicherer Standorte.

Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:

Buchenwälder bodensaurer Standorte mit Gesellschaften der

Verbände Luzulo-Fagion, Myrtillo-Fagion und Dicrano-Fagion;

Buchenwälder mittlerer Standorte mit dem Verband Asperulo-Fagion;

Buchenwälder kalkreicher Standorte mit dem Verband

Cephalanthero-Fagion;

Eichen-Hainbuchenwälder mit den Verbänden Carpinion betuli und

Dactylido-Carpinion;

Eichenmischwälder bodensaurer Standorte der Verbände

Molinio-Quercion, Agrostio-Quercion und Dicrano-Quercion;

frische bis mäßig trockene Eichenmischwälder mit den

Verbänden Agrostio-Quercion und Dicrano-Quercion;

Zwergstrauch-Kiefernwälder und -forsten mit dem Verband

Dicrano-Pinion;

natürliche Fichtenwälder mit dem Verband Vaccinio-Piceion.

Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:

in Buchenwäldern:

Rot-Buche (Fagus sylvatica), Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum

bifolium), Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica

uniflora), Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis), Christophskraut (Actaea

spicata), Haar-Hainsimse (Luzula pilosa), Pillen-Segge (Carex pilulifera),

Rotes Waldvöglein (Cephalanthera rubra);

in Eichen-Hainbuchen-Wäldern:

Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Echte Sternmiere

(Stellaria holostea), Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella),

Busch-Windröschen (Anemone nemorosa), Goldnessel (Galeobdolon luteum),

Maiglöckchen (Convallaria majalis);

in Eichenmischwäldern:

Stieleiche und Traubeneiche (Quercus robur, Q. petraea), Pfeifengras (Molinia

caerulea), Weiches Honiggras (Holcus mollis), Wiesen-Wachtelweizen (Melampyrum

pratense), Hain-Rispengras (Poa nemoralis);

in Zwergstrauch-Kiefernwäldern:

Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Heidekraut (Calluna vulgaris), Gabelzahnmoos

(Dicranum scoparium);

in natürlichen Fichtenwäldern:

Wolliges Reitgras (Calamagrostis villosa), Europäischer Siebenstern

(Trientalis europaea), Roter Holunder (Sambucus racemosa).

§ 2