Gesetze / Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
BlauzungenV§ 4 Bekanntmachung des Seuchenausbruches
Nach amtlicher Feststellung macht die zuständige Behörde den Ausbruch der Blauzungenkrankheit öffentlich bekannt.
Gesetze / Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
BlauzungenVNach amtlicher Feststellung macht die zuständige Behörde den Ausbruch der Blauzungenkrankheit öffentlich bekannt.